Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung kann unterschiedliche Inhalte haben. Zu den häufigsten Gründen gehört die Nutzung von Tauschbörsen, dem sogenanntem Filesharing. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass von seinem Internetzugang aus illegal beispielsweise Musikstücke, Filme, Hörbücher, Software oder Computerspiele herunter- oder hochgeladen wurden. Da die meisten der Werke, die auf in solchen Börsen ausgetauscht werden, urheberrechtlich geschützt sind, habe der Abgemahnte die Rechte des Rechtinhabers durch das Einstellen oder Herunterladen der Werke verletzt. Ebenfalls recht häufig wird eine Urheberrechtsverletzung in der Form abgemahnt, dass der Abgemahnte urheberrechtlich geschützte Texte, Fotos oder Bilder auf beispielsweise seiner Webseite, zu Werbezwecken oder im Zuge von Beschreibungen bei Online-Auktionen und Verkäufen genutzt haben soll. Da ihm eine entsprechende Zustimmung nicht vorliegt, handele es sich hierbei um eine Urheberrechtsverletzung.

►Beispiel für eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),

aus folgendem Grund spreche ich eine Abmahnung gegen Sie aus:Als Betreiber der Internetseite (Name) haben Sie auf dieser Seite eine Grafik mit dem Titel (Name) veröffentlicht. Diese Grafik haben Sie von meiner Internetseite (Name) kopiert, ohne dass ich eine entsprechende Zustimmung hierzu erteilt hätte.

Mir als Urheber steht es jedoch alleine zu, darüber zu entscheiden, ob, in welcher Form und in welchem Umfang mein Werk für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht, verbreitet und genutzt wird. Durch Ihr Vorgehen haben Sie meine Rechte verletzt, was ich so nicht dulden kann und werde.

Ich fordere Sie daher auf,

besagte Grafik umgehend von Ihrer Seite zu entfernen,
ein solches Verhalten künftig zu unterlassen und
die beiliegende Unterlassungserklärung bis zum (Datum) abzugeben.

Ich biete Ihnen an, diese Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Dazu erwarte ich als Schadensersatz eine Zahlung in Höhe von ___ Euro von Ihnen. Als Eingangsdatum habe ich den (Datum) vorgemerkt.

Sollten Sie die eingeräumte Frist ergebnislos verstreichen lassen, werde ich weitere juristische Schritte einleiten.

Mit freundlichem Gruß,

Unterschrift.

Die Inhalte einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Teilweise mahnen die Rechteinhaber selbst ab, teilweise beauftragen sie Rechtsanwälte mit dem Abmahnverfahren. Vom Grundprinzip her sind die Abmahnungen jedoch in vergleichbarer Form aufgebaut. So enthalten sie zunächst eine konkrete Schilderung der Verletzungshandlung, die dem Abgemahnten vorgeworfen wird, und eine Begründung, weshalb der Rechteinhaber seine Rechte verletzt sieht. Zudem enthalten die Abmahnungen die Aufforderung, ein solches Verhalten in Zukunft zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Durch eine solche Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, die Verletzungshandlung künftig nicht mehr zu begehen und eine hohe Vertragsstrafe zu bezahlen, falls sich ein solcher Vorfall doch wiederholen sollte. In aller Regel enthalten die Abmahnungen außerdem ein Vergleichsangebot, durch das die Angelegenheit außergerichtlich beigelegt werden kann. Im Rahmen des Vergleichsangebots wird der Angemahnte dazu aufgefordert, eine Zahlung zu leisten, durch die er die Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers und die entstandenen Anwaltskosten ausgleicht.

 

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung kann durchaus berechtigt sein

Abmahnung wegen UrheberrechtsverletzungIm Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung fällt recht schnell der Begriff Massenabmahnungen. Massenabmahnungen sind Abmahnungen, die zeitgleich und mit gleichem Text an viele Adressaten verschickt werden und in erster Linie auf einen Gewinn abzielen. Solche Massenabmahnungen sind grundsätzlich verboten. Allerdings vergessen viele, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und auch hier das sogenannte geistige Eigentum geschützt ist. Auch wenn es dem einzelnen Nutzer teilweise übertrieben vorkommen mag, mit Abmahnungen und Geldstrafen zu reagieren, bloß weil ein Lied oder ein Bild verwendet wurde, können dadurch tatsächlich die Rechte eines Dritten verletzt und seine wirtschaftlichen Interessen in der Summe gesehen deutlich beeinträchtigt sein. Hinzu kommt, dass Abmahnungen, die mehrfach verschickt werden, nicht automatisch auch unzulässige Massenabmahnungen sind. Zweifelsohne gibt es schwarze Schafe, aber ein Großteil der Abmahnungen ist tatsächlich berechtigt. Als Rechtsmittel ist die Abmahnung schon seit vielen Jahren etabliert. Ihre wesentliche Funktion besteht darin, ein aufwändiges und teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Durch die außergerichtliche Einigung auf direktem Wege hat derjenige, der zurecht abgemahnt wurde, somit die Möglichkeit, die Angelegenheit zwar mit einem blauen Auge, aber ohne weitere rechtliche Konsequenzen zu klären.

 

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden!

Ein juristischer Laie dürfte kaum in der Lage sein, zu beurteilen, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob die Ansprüche, die geltend gemacht werden, tatsächlich in der bezifferten Höhe bestehen. Auch wenn sich der Abgemahnte keiner Schuld bewusst ist oder die Abmahnung für überzogen hält, sollte er sie ernst nehmen. Reagiert er nicht oder nicht ausreichend auf die Abmahnung, kann der Abmahnende eine einstweilige Verfügung erwirken und Klage vor dem zuständigen Gericht einreichen. Hinzu kommt, dass Urheberrechtsverletzungen auch eine strafrechtliche Komponente haben und dadurch neben den zivilrechtlichen Ansprüchen schlimmstenfalls auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren begründen können. Das bedeutet nun natürlich nicht, dass der Abgemahnte in Angst und Panik geraten und vorschnell irgendwelche vorformulierten Unterlassungserklärungen abgeben und Zahlungen leisten sollte. Viel wichtiger ist, Ruhe zu bewahren, die Angelegenheit genau zu überprüfen und sich bei Zweifeln und Unsicherheiten entweder juristischen Rat zu holen oder die Hilfe von Verbraucherzentralen in Anspruch zu nehmen.