Erziehungsgeldantrag

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Der Erziehungsgeldantrag ist einer der Anträge mit denen Eltern sich unterstützen lassen können, wenn sie Kinder bekommen. Zu stellen sind diese Anträge in der Regel bei den örtlichen Jugendämtern. Aber auch hier kann man normalerweise keinen formlosen Antrag stellen. Bei den jeweiligen Behörden bekommt man entsprechende Formulare, die ausgefüllt werden müssen und mit den geforderten Unterlagen zurückgeschickt werden. Zu den Unterlagen, die man beifügen muss, gehört in erster Linie die Geburtsurkunde des Kindes. Natürlich sollte man nur eine Kopie der Urkunde beifügen. Denn Urkunden sollten grundsätzlich nicht im Original aus der Hand gegeben werden. Falls eine „Beglaubigung“ gefordert wird, hat man zwei Möglichkeiten. Als Erstes kann man mit den Kopien und dem Original zum Ordnungsamt bzw. dem Amtsgericht gehen und sich diese Kopien beglaubigen lassen.

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Die zweite Möglichkeit ist, einfach mit den Unterlagen in das jeweilige Jugendamt zu gehen und die Unterlagen dort kopieren zu lassen. Dann können die Unterlagen direkt vor Ort „beglaubigt“ werden und man spart sich in der Regel die Gebühren für die Beglaubigung. Allerdings verlangen nicht alle Behörden auch eine beglaubigte Kopie. Deshalb ist es vor allem in „abgelegeneren“ Orten auch oft ohne größere Probleme möglich den Erziehungsgeldantrag per Post abzuwickeln. An eine Änderung sollte man aber als „Elternteil“ auch noch denken: Seit dem 01.01.2007 gibt es das „althergebrachte“ Erziehungsgeld nicht mehr.

ErziehungsgeldantragJetzt heißt dieser Zuschuss bei den Behörden Elterngeld. Um die volle Höhe beantragen zu können, müssen Vater und Muter ein paar Monate „aussetzen“ und mit dem Kind verbringen. Damit man sich nicht erst nach der Geburt, das große Chaos ausbricht, sollte man sich bei den örtlichen Behörden schon vorher informieren. Es gibt zwar Broschüren online, die bundesweit gelten. Aber in jedem Bundesland und jedem Landkreis wird es sicher auch eigene „Förderprogramme“ geben, über die man sich nur vor Ort informieren kann.

 

►Erziehungsgeldantrag

Erstantrag (1. Lebensjahr des Kindes)

 Budget-Antrag

 Zweitantrag (2. Lebensjahr des Kindes)

– Erstantrag für dieses Kind gestellt:  Ja  Nein

Name und Anschrift des Antragstellers: ………………

Geburtsdatum:……………………

ausgeübte Tätigkeit:……………………

Familienstand:……………………

seit:……………………

Name des Kindes: ……………………………………

Kindschaftsverhältnis:

  •  leibliches Kind mit Sorgerecht
  •  leibliches Kind ohne Sorgerecht
  •  Adoptivkind
  •  nicht leibliches Kind mit Sorgerecht

Erziehungsgeld wird beantragt für den Zeitraum:

 Regelbetrag

 für das 1. Lebensjahr

 für das 2. Lebensjahr

 

 für den Zeitraum von ………… bis …………

 Budget

 für das 1. Lebensjahr

 für den Zeitraum von ………… bis …………

……………………………………

Unterschrift Antragsteller

……………………………………

Ort, Datum