Formular Baumängelanzeige

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Eine Baumängelanzeige ist eigentlich nur eine Liste von Fehlern die beim Bau eines Hauses gemacht wurden. Auch wenn es sicher in der Praxis ein viel größeres Problem für die Bauherren ist, wenn ein Bauarbeiter Fehler macht. Als Bauherr hat man nur die Möglichkeit durch das Haus zu gehen, sich die Fehler, die gemacht wurden zu notieren und dann Nachbesserungen von den Handwerkern zu verlangen.

Leider kommt es immer wieder vor, das Handwerker sich weigern diese Nachbesserungen auszuführen. Deshalb sollte man sich beim erstellen der Baumängelanzeige am Besten von einem Gutachter unterstützen lassen. Natürlich ist es ideal wenn man den Bau von Anfang an von einem Gutachter begleiten lässt. Damit kann man dann sicherstellen, dass Mängel so schnell wie möglich angezeigt werden können. Außerdem wird so das „Risiko“ reduziert, dass sich verschiedene Handwerker für einen Fehler gegenseitig die Schuld zuschieben können.

Formular BaumängelanzeigeIn einer Baumängelanzeige kann ein einfaches Formular, mit den gefundenen Fehlern schon vom Bauherren selbst erstellt werden, aber die entsprechenden Gutachten eben nicht. Dafür muss dann ein Fachmann vorbei kommen. Ein weiterer Grund weshalb bei Baumängeln professionelle Gutachter notwendig sind, ist einfach auch die gerichtliche Beweisbarkeit. Das heißt also dass ein Gericht sicher der Einschätzung eines Bausachverständigen mehr zutraut, als dem mulmigen Gefühl eines Bauherrn.

Auch wenn es oft so ist, dass die Bauherren eher nur einen geringen Anteil der Schäden bemerken, so sollen auf diese Weise auch Handwerker vor unberechtigten Forderungen geschützt werden. Bauherren, die nicht nur eine Baumängelanzeige beim Handwerker abgeben wollen, die sich auch gerichtlich ihr Recht einfordern möchte, sollten sich zusätzlich auch noch von einem Anwalt begleiten lassen. Anwaltliche Mahnungen und Forderungen haben meistens einen viel größeren Effekt, als die Beschwerde und Forderung eines Kunden. Im Einzelfall hängt das aber davon ab, wie „gut“ der Handwerker ist und in wie weit er bereit ist eigene Fehler einzugestehen.