Job Kündigung Vorlage: So kündigen Sie richtig

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Vorlage für Job Kündigung
Unsere Vorlage hilft Ihnen bei der Job-Kündigung.

Ungünstige Arbeitszeiten, schlechte Bezahlung, kaum Karrierechancen, der Wunsch nach einer beruflichen Veränderung, persönliche Gründe: Für das Beenden des Arbeitsverhältnisses kann es viele verschiedene Ursachen geben. Doch bevor Sie eine neue Stelle antreten oder Ihre privaten Pläne umsetzen können, müssen Sie erst einmal den bestehenden Arbeitsvertrag kündigen. Und nicht selten tauchen dabei einige Fragen auf. Welche formalen Vorgaben gelten oder welche Fristen Sie einhalten müssen, zum Beispiel. In diesem Beitrag erklären wir, wie Sie Ihren Job kündigen können und zeigen Ihnen anhand einer Vorlage, wie die Kündigung aussehen kann.

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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Nicht nur der Arbeitgeber muss sich an die Spielregeln halten, wenn er Personal entlassen will. Auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer gibt es klare Regeln.

Dabei macht das Arbeitsrecht keine Unterschiede zwischen den Beschäftigungsverhältnissen. Ob Sie in Vollzeit tätig sind, in Teilzeit arbeiten oder einen Minijob haben, spielt also letztlich keine Rolle. An den Vorgaben für eine wirksame Kündigung des Arbeitsvertrags ändert sich nichts.

Doch welche Bestimmungen gelten? Was müssen Sie beachten? Wir haben alle wesentlichen Infos rund um die Kündigung vom Job für Sie zusammengestellt und eine Vorlage für das Kündigungsschreiben vorbereitet.

Behalten Sie aber eines im Hinterkopf: Wenn Sie den Arbeitsvertrag kündigen, müssen Sie mit einer Sperre beim Arbeitslosengeld rechnen. Deshalb sollten Sie den alten Job besser erst kündigen, wenn Sie einen neuen Arbeitsvertrag schon in der Tasche haben oder Ihre finanzielle Existenz anderweitig gesichert ist.

Welche formalen Vorgaben gelten für die Kündigung des Arbeitsvertrags?

Die Regelungen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dabei schreibt § 623 BGB die Schriftform vor.

Schriftform bedeutet, dass Sie den Arbeitsvertrag schriftlich kündigen und Ihre Kündigung eigenhändig unterschreiben müssen.

Eine mündliche Kündigung ist damit ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Kündigung per E-Mail, Fax, Kurznachricht oder Kontaktformular auf der Homepage. Denn zum einen besagt das Gesetz ausdrücklich, dass eine Kündigung in elektronischer Form nicht möglich ist.

Und zum anderen wäre die Schriftform nicht erfüllt, weil Sie lediglich in Textform, aber ohne handschriftliche Unterschrift im Original kündigen würden. Ihre Kündigung wäre wegen dieses Formfehlers deshalb unwirksam.

Außerdem setzt eine wirksame Job-Kündigung den Zugang beim Arbeitgeber voraus. Ihr Arbeitgeber muss Ihr Kündigungsschreiben also bekommen. Andernfalls kann er schließlich nicht wissen, dass und wann Sie den Arbeitsvertrag auflösen wollen.

Den Nachweis, dass Ihr Arbeitgeber die Kündigung erhalten hat, müssen im Zweifel Sie erbringen. Der sicherste Weg ist deshalb, wenn Sie das Schreiben persönlich abgeben und sich den Empfang schriftlich bestätigen lassen. Verschicken Sie die Kündigung per Post, sollten Sie entweder einen Versand als Einschreiben wählen. Oder Sie bitten den Arbeitgeber im Kündigungsschreiben um eine Bestätigung.

Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?

Ihren Job können Sie grundsätzlich nicht von heute auf morgen hinschmeißen. Stattdessen müssen Sie eine Kündigungsfrist einhalten. Dabei greifen an dieser Stelle zunächst einmal die gesetzlichen Vorgaben nach § 622 BGB.

Als Arbeitnehmer können Sie Ihren Arbeitsvertrag demnach mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Während der Probezeit verkürzt sich die gesetzliche Kündigungsfrist auf zwei Wochen.

Möchte Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch eine personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Kündigung auflösen, muss er andere Fristen einhalten. So gilt eine einmonatige Frist, wenn das Arbeitsverhältnis seit zwei Jahren besteht. Je länger Sie für Ihren Arbeitgeber tätig sind, desto länger wird auch die Frist. Maximal beträgt sie sieben Monate.

In Ihrem Arbeitsvertrag kann aber eine andere Kündigungsfrist vereinbart sein. Auch ein geltender Tarifvertrag kann eine abweichende Regelung vorsehen. Gibt es vertragliche Vereinbarungen zur Kündigungsfrist, sind sie maßgeblich. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

So rechnen Sie die Kündigungsfrist aus

Angenommen, in Ihrem Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass Sie mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Monats kündigen können. Ihren Arbeitgeber möchten Sie zum 30. September verlassen.

In diesem Fall muss Ihrem Arbeitgeber Ihr Kündigungsschreiben spätestens am 2. September vorliegen. Denn wenn Sie auf dem Kalender vom 30. September aus genau vier Wochen zurückgehen, kommen Sie auf den 2. September.

Anders wäre es, wenn Ihre Kündigungsfrist keine vier Wochen, sondern einen Monat betragen würde. Um die Frist zu wahren, müsste Ihr Schreiben dann nämlich genau einen Monat vorher und somit spätestens am 31. Juli beim Arbeitgeber eingegangen sein.

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Um Ihren Job zu kündigen, genügt ein kurzes, formloses Schreiben. Darin erklären Sie, dass Sie den Arbeitsvertrag auflösen möchten.

Ob Sie das Wort Kündigung verwenden oder auf eine andere Formulierung wie zum Beispiel Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgreifen, bleibt Ihnen überlassen. Ein Kündigungsschreiben wird auch dann wirksam, wenn es nicht so benannt ist. Entscheidend ist nur, dass unmissverständlich klar wird, dass Sie den Job aufgeben wollen.

Trotzdem hat es sich bewährt, wenn Sie Ihr Schreiben in der Betreffzeile als Kündigung titulieren. Ihr Arbeitgeber sieht so nämlich direkt, was Sache ist.

Die Kündigung können Sie jederzeit einreichen. Sie müssen nicht bis kurz vor Beginn der Kündigungsfrist abwarten. Kündigen Sie frühzeitig, sollten Sie in Ihrem Schreiben das gewünschte Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages angeben. Ansonsten reicht es, wenn Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. In diesem Fall ermittelt Ihr Arbeitgeber für Sie, wann das Arbeitsverhältnis endet.

Eine ordentliche Kündigung müssen Sie nicht begründen. Sie können zwar angeben, warum Sie das Unternehmen verlassen. Doch eine Begründung ist freiwillig und hat für die Wirksamkeit der fristgerechten Kündigung keine Bedeutung.

Unterm Strich ist es sogar sinnvoller, wenn Sie es in Ihrem Schreiben dabei belassen, nur sachlich die Kündigung zu erklären. Alles andere können Sie in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Neben den Gründen für Ihre Entscheidung gehört hierzu zum Beispiel, wie vorhandene Überstunden vergütet werden oder wann Sie Ihren letzten Arbeitstag haben, wenn Sie Ihren Resturlaub noch aufbrauchen. Außerdem sollten Sie daran denken, Ihren Arbeitgeber um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu bitten.

Dass Sie es bei der Kündigungs-Erklärung belassen sollten, liegt daran, dass das Schreiben an die Personalabteilung geht und in Ihrer Personalakte verbleibt. Individuelle Absprachen mit Ihrem direkten Vorgesetzten müssen dort nicht erwähnt werden. Allerdings sollten Sie sich für die Zusammenarbeit bedanken. Denn das ist professionell und gehört zum guten Ton.

Job Kündigung: Vorlage als Formulierungshilfe

Wie eben erklärt, können Sie Ihr Kündigungsschreiben kurz und einfach halten. Wie das aussehen kann, sehen Sie an unserem Musterbrief. Wenn Sie sich für die Kündigung von Ihrem Job an unserer Vorlage orientieren, denken Sie aber bitte an die Unterschrift. Andernfalls kann Ihr Schreiben nicht wirksam werden.

Vor- und Nachname
Anschrift

Arbeitgeber
Anschrift

Datum

Kündigung
Personalnummer: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den zwischen uns bestehenden Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum __________/nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung und das Aufhebungsdatum des Vertrags in den kommenden Tagen schriftlich. Vielen Dank.

Für die gute Zusammenarbeit bedanke ich mich und wünsche dem Unternehmen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Wie sieht es mit einer außerordentlichen Kündigung aus?

Die Ausführungen bis hierhin beziehen sich auf eine ordentliche, fristgerechte Kündigung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Vertrag aber auch außerordentlich kündigen.

Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten. Stattdessen können Sie mit sofortiger Wirkung aus dem Arbeitsverhältnis aussteigen. Dann handelt es sich um eine außerordentliche und fristlose Kündigung.

Gemäß § 626 BGB erfordert eine fristlose Kündigung aber immer einen wichtigen Grund. Dieser Grund muss so schwer wiegen, dass für Sie unzumutbar wäre, den Arbeitsvertrag ordentlich und unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zu beenden. In Ihrer Kündigung müssen Sie den Grund angeben und ausführen.

Je nach Grund kann außerdem notwendig sein, dass Sie den Arbeitgeber zuvor abmahnen und ihm so die Chance geben, den Kündigungsgrund zu beseitigen. Und: Für eine fristlose Kündigung haben Sie nur zwei Wochen Zeit. Sind seit dem Tag, an dem der Kündigungsgrund eingetreten ist oder Sie davon erfahren, zwei Wochen vergangen, bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zu beenden.

Aufhebungsvertrag statt Kündigung

Eine fristlose Kündigung erfordert einen triftigen Grund, der eine Weiterbeschäftigung bei diesem Arbeitgeber zur unzumutbaren Belastung machen würde. Ausbleibende Lohnzahlungen, massives Mobbing oder ein tätlicher Übergriff sind Beispiele für einen schwerwiegenden Grund.

Nun kann aber natürlich sein, dass Sie so schnell wie möglich aus dem Arbeitsvertrag herauswollen, weil Sie eine andere Stelle antreten möchten. Ein besseres Jobangebot rechtfertigt aber keine außerordentliche Kündigung.

Eine mögliche Alternative in diesem Fall kann jedoch ein Aufhebungsvertrag sein. Eine Kündigung ist eine Willenserklärung, die nur von einer Seite ausgeht. Im Unterschied dazu einigen Sie sich durch einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich mit Ihrem Arbeitgeber darauf, wann und zu welchen Bedingungen das bestehende Arbeitsverhältnis aufgehoben wird.