Kostenfestsetzungsantrag

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Die Kostenfestsetzung ist die Erstattung der „Gerichtskosten“ durch den „Gegner“ bei einem Prozess. Also wenn ein Gläubiger auf die Zahlung einer Rechnung klagen muss, weil der Schuldner aus irgendwelchen Gründen nicht zahlen will (oder kann), entscheidet das Gericht, dass die Kosten für Anwalt und Gericht, die dem Gläubiger entstanden sind vom Schuldner zu zahlen sind (zusätzlich und nur wenn der Gläubiger „recht“ bekommt).

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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Wichtig für den Kostenfestsetzungsantrag sind in der Regel die Paragrafen 104 und 106 des OWiG. Welcher dieser „Paragrafen“ zum Tragen kommt, hängt davon ab, worum gestritten wurde. Also hat ein Gläubiger einen Schuldner auf Zahlung einer Rechnung verklagt, kann mit dem Antrag nach §104 auch beantragt werden, dass die „Auslagezeit“ verzinst wird und die Zinsen auf die Erstattungskosten aufgeschlagen werden. Um einen Kostenfestsetzungsantrag zu stellen, der zum Beispiel auch die Kosten für die Fahrten zum Gericht oder zum Anwalt beinhaltet, muss man die entsprechenden „Belege“ beifügen. Viele Gerichte bestehen da auf den „Kosten“ für die öffentlichen Verkehrsmittel.

KostenfestsetzungsantragAußerdem kann nur die „Kostenfestsetzung“ für die wirklich notwendigen „Kosten“ beantragt werden. Insgesamt ist dieser Antrag aber sehr umständlich, so dass ich jedem empfehlen, würde auch dafür zu einem Anwalt zu gehen, die „Beratungskosten, die dabei entstehen, kann man auch mit angeben. Wer trotzdem lieber selber schreiben möchte, kann mal zum Amtsgericht gehen und dort einen Rechtspfleger fragen. Hier bekommt man ggf. auch eine kostenfreie Auskunft. Besonders gern werden die das aber nicht machen, weil Sie ja auch anderes zu tun haben und es gehört nicht zu deren eigentlichem Job.

Deshalb braucht man sich dann aber nicht wirklich wundern, wenn man von einem besonders genervten Exemplar von Rechtspfleger, vor der Tür stehen gelassen wird. Hat man einen Prozess verloren, kann man aber mit Sicherheit keine Kostenfestsetzung beantragen. Da ist man eher „dafür zuständig“ die Kosten des Gegners zu übernehmen.

►Kostenfestsetzungsantrag

Absender:

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Empfänger:

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Ort, Datum:

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Kostenfestsetzungsantrag in Sachen: ……………………………………………………………

Es wird beantragt, die nachstehend aufgeführten Kosten sowie hier nicht erfasste Gerichtskosten und Auslagenvorschüsse festzusetzen. Des Weiteren wird beantragt, dass dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses erteilt wird.

Verfahrenskosten gemäß Nr. ………

………………… €

Termingebühr gemäß Nr. ………

………………… €

Auslagenpauschale gemäß Nr. ………

………………… €

Sonstige Auslagen ………………………….

………………… €

Gesamtbetrag

………………… €

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Unterschrift