Pfändungsschutzkonto Bescheinigung und Antrag

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Bei dem Verhältnis zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner handelt es sich um ein Schuldverhältnis. Dies bedeutet nichts anderes, als dass der Schuldner dazu verpflichtet ist, seine Schulden beim Gläubiger wie vereinbart zu begleichen. Kommt der Schuldner dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Gläubiger das Recht, seine Forderungen durchzusetzen. Dazu wird er dem Schuldner zunächst eine Mahnung schicken. Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, kann der Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen. Bleibt auch dieser erfolglos, hat der Gläubiger die Möglichkeit, einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Durch einen Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger seine Forderung zwangsweise durchsetzen, beispielsweise in Form einer Sachpfändung oder indem er eine Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung verlangt. Eine andere, sehr häufig angewendete Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist die sogenannte Forderungspfändung, die unter anderem als Lohn- oder Kontopfändung möglich ist.

►Mustervorlage: Antrag auf Pfändungsschutz

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Schuldner
Anschrift

Zuständige Stelle
Anschrift

Ort, den Datum

Freigabeantrag nach § 850 k ZPO
Aktenzeichen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses: ………………………
Sehr geehrte Damen und Herren,

meiner Bank …………. Name, Anschrift, BLZ ………………… liegt für mein Konto Nummer ……………………. ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor, erwirkt durch ………… Name, Anschrift ……………. als Gläubiger.

Gemäß § 850 k ZPO beantrage ich hiermit, die vorliegende Pfändung bis zur Pfändungsgrenze aufzuheben.
Vorsorglich beantrage ich außerdem, eine Teilfreigabe zu bewilligen, bis Sie über diesen Antrag entschieden haben.

Mein monatliches Einkommen beläuft sich aktuell auf ……….. Euro. Von diesem Einkommen muss ich alle anfallenden Ausgaben sowie sämtliche Lebenshaltungskosten für mich, meine/n Ehepartner/in sowie unsere ….. Kinder bestreiten. Ich bin insofern auf den Pfändungsfreibetrag angewiesen, um den Lebensunterhalt meiner Familie sicherzustellen.
Um meine Einkommenssituation zu belegen, habe ich diesem Antrag folgende Nachweise beigelegt:
⦁ Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
⦁ Kontoauszüge der vergangenen ……. Monate
⦁ Gehaltsnachweise / Bescheide von Sozialleistungsträgern
⦁ ……
⦁ ……

Weiterhin beantrage ich, von weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abzusehen, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt. Zusätzlich bitte ich darum, die Pfändungsfreigrenze auch auf die monatlichen Einnahmen in den folgenden Monaten anzuwenden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Pfändungsschutzkonto Bescheinigung

Die Bescheinigung als Mustervorlage PDF

 

Was tun bei einer Kontopfändung?

Pfändungsschutzkonto BescheinigungGeht ein sogenannter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank ein, wird das Konto gesperrt. Für den Schuldner bedeutet das, dass er keine Überweisungen veranlassen und kein Geld abheben kann. Außerdem werden Abbuchungen nicht ausgeführt, Zahlungsverpflichtungen wie beispielsweise die Miete oder der Strom bleiben also meist offen. Hinzu kommt, dass Banken vielfach nicht gerade positiv auf Kontopfändungen reagieren.

Natürlich ist eine Kontopfändung sehr unangenehm. Umso wichtiger ist für den Schuldner zu wissen, dass der Gläubiger nicht das gesamte Guthaben pfänden kann. Ein gewisser Betrag muss dem Schuldner nämlich bleiben, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Fall einer Pfändung hat der Schuldner deshalb zwei Möglichkeiten:

 

1. Ein P-Konto führen.

Bereits 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, eingeführt. Als eine Variante des Girokontos dient das P-Konto dem alltäglichen Zahlungsverkehr, bietet aber gleichzeitig Schutz vor einer Pfändung. So ist jeden Monat automatisch ein Guthaben von 1.028,89 Euro geschützt, wobei dieser Grundfreibetrag um weitere Freibeträge erhöht werden kann. Bis zur Höhe der geschützten Freibeträge kann der P-Kontoinhaber über das Geld auf seinem Konto verfügen, selbst wenn eine oder mehrere Kontopfändungen vorliegen. Ist der Schuldner ver- oder überschuldet oder droht ihm eine Pfändung, ist es also ratsam, das bestehende Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Banken sind dazu verpflichtet, eine solche Umstellung auf Antrag vorzunehmen. Die Umwandlung muss kostenfrei erfolgen und darf maximal vier Geschäftstage dauern.

Das Girokonto kann aber auch noch nach Eingang einer Pfändung in ein P-Konto umgestellt werden. In diesem Fall wirkt der Pfändungsschutz, den das P-Konto automatisch bietet, rückwirkend für den gesamten Kalendermonat, in dem die Kontopfändung eingegangen ist. Allerdings muss die Umstellung des Kontos innerhalb von vier Wochen seit Eingang des Pfändungsbeschlusses beantragt worden und erfolgt sein. Ausführlichere Infos zum P-Konto zeigt dieses Video:

https://www.youtube.com/watch?v=l1QCd4WX5TE

 

2. Einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen

Führt der Schuldner kein P-Konto, hat er die Möglichkeit, Pfändungsschutz zu beantragen. Wichtig ist aber, dass der Schuldner schnell reagiert, denn er hat maximal zwei Wochen lang Zeit. Nach Ablauf dieser Frist zahlt die Bank das Guthaben auf seinem Konto an den Gläubiger aus.

Um den Pfändungsschutz zu beantragen, muss sich der Schuldner an die Stelle wenden, die den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausgestellt hat, also beispielsweise das Amtsgericht, das Finanzamt, das Hauptzollamt oder die Krankenkasse. Bei der zuständigen Stelle sollte der Schuldner zum einen beantragen, den nicht pfändbaren Anteil des Einkommens freizugeben. Zum anderen sollte er beantragen, dass eine Teilfreigabe bewilligt wird, bis die zuständige Stelle endgültig über den Antrag entschieden hat. Der Schuldner muss allerdings glaubhaft machen, dass er die Mittel dringend benötigt, um seinen Lebensunterhalt zu decken, und dass ihm keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Sinnvoll ist zudem, in den Antrag aufzunehmen, dass der Beschluss des Gerichts auch für die pfändungsfreien Einkommensanteile der Folgemonate gelten soll.

Für seinen Antrag benötigt der Schuldner eine Kopie des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, der bei der Bank eingegangen ist. Außerdem braucht er Nachweise, die seine Einkommenssituation belegen. Bei diesen Nachweisen kann es sich beispielsweise um Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide von Sozialleistungsträgern, den Mietvertrag oder Kontoauszüge handeln. Am besten ist es, wenn der Schuldner den Antrag persönlich stellt und dabei die Nachweise im Original und in Kopie mitbringt. In diesem Fall wird sein Antrag nämlich zu Protokoll genommen und meist kann er die Originale gleich wieder mitnehmen. Der Schuldner kann den Antrag aber auch schriftlich stellen und sich dabei an der folgenden Mustervorlage orientieren. Der Schuldner muss allerdings beachten, dass er für jeden Pfändungsbeschluss eines Gläubigers einen separaten Pfändungsschutzantrag stellen muss.