Tauschbörsen Abmahnung wegen Bilder

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Es gibt kaum eine Seite oder ein Angebot im Internet, das nicht auch Bilder, Photos, Grafiken oder Kurzvideos enthält. Dabei spielt es letztlich keine Rolle, ob es sich um einen Online-Shop, den Auftritt eines Unternehmens, ein Angebot auf einer Verkaufsplattform oder in einem Online-Auktionshaus oder um eine private Webseite handelt. Sie alle werden durch Bilder interessanter, attraktiver und aussagekräftiger gestaltet. Nun macht sich jedoch nicht jeder die Mühe, die Bilder selbst zu erstellen, sondern immer wieder werden Bilder einfach kopiert.

►Einfaches Beispiel für eine Abmahnung wegen Bildern in einer Tauschbörse

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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),

ich bin Betreiber der Internetseite ___. Auf dieser Seite habe ich unter anderem zwei Bilder zum Thema (Bezeichnung) veröffentlicht, und zwar zum einen auf der Unterseite ___ und zum anderen auf der Unterseite ___. Als Urheber dieser Bilder verfüge ich über die uneingeschränkten Urheberrechte.Am (Datum) haben Sie diese beiden Bilder als Teilnehmer der Tauschbörse (Name) auf der Seite ___ eingestellt. Zudem haben Sie die Bilder auf der von Ihnen betriebenen Webseite ___ veröffentlicht.Durch das Einstellen und Verwenden der Bilder an den besagten Stellen haben Sie eine Veröffentlichung im Sinne des Urheberrechtes vorgenommen. Dadurch haben Sie sich allerdings zum einen rechtswidrig verhalten und zum anderen meine Interessen verletzt, da Ihnen meine Zustimmung als Rechteinhaber nicht vorliegt.

Ich fordere Sie daher auf, die Bilder umgehend aus der Tauschbörse und von Ihrer Webseite zu entfernen. Zeitgleich fordere ich Sie auf, die beiliegende strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Ich weise Sie darauf hin, dass mein Unterlassungsanspruch aufgrund der durch die Erstverletzung bestehenden Wiederholungsgefahr nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden kann.

In der Absicht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, fordere ich Sie des Weiteren auf, eine Zahlung in Höhe von ___ Euro als Schadensersatz zu bezahlen.

Ich erwarte Ihre Unterlassungserklärung sowie die Zahlung bis zum (Datum). Sollte diese Frist ohne Ergebnis verstreichen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte gegen Sie vor.

Mit freundlichen Grüßen,

(Unterschrift)

Bilder und die Urheberrechte

1.) Vielen ist nicht bewusst, dass auch Bilder und Fotos in den meisten Fällen durch das Urheberrecht geschützt sind. Es gibt zwar spezielle Plattformen, auf denen sich unzählige Bilder, Fotos und Videos finden, die aufgrund der Lizenzbedingungen zumindest für private Zwecke kostenfrei verwendet werden können. Für die meisten der Bilder und Fotos im Internet gilt jedoch, dass der Urheber oder derjenige, der über die Bildrechte verfügt, einer Veröffentlichung, Verbreitung und Nutzung zustimmen muss. Dabei spielt es keine Rolle, wie der Nutzer an das Bild gekommen ist, also ob er es einfach kopiert oder beispielsweise in einer Tauschbörse gefunden hat.

2.) Ob ein Bild oder Foto urheberrechtlich geschützt ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt der Urheberrechtschutz für alle Werke, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen, auch wenn dies im Gesetz nicht konkret geregelt ist. Insofern gilt zunächst, dass derjenige, der ein Bild oder eine Grafik erstellt hat, darüber entscheidet, wie sein Werk verwertet und verwendet werden soll. Wenn ein Dritter nun sein Werk ohne Zustimmung verwendet und dadurch seine geistigen, persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen gefährdet, kann der Urheber das Entfernen des Bildes und das Unterlassen der Nutzung verlangen und zudem Schadensersatzansprüche geltend machen. Je nach Einzelfall können zudem Verstöße gegen das Markenrecht vorliegen. Für Fotos gilt durch das Lichtbildschutzgesetz ein noch weiter gefasster Schutz. Grundsätzlich ist demnach nämlich letztlich fast jedes Foto geschützt, auch wenn es sich eher um einen Schnappschuss als um ein professionelles Foto handelt.Eine Abmahnung wegen der Nutzung von Bildern

Abmahnung wegen BilderWer nun urheberrechtlich geschützte Bilder und Fotos ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet und damit Urheberrechte verletzt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Derjenige, dessen Rechte verletzt sind, hat grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie er reagieren kann. Zum einen könnte er die Sache auf sich beruhen lassen, zum anderen könnte er der Nutzung nachträglich zustimmen und dafür ein entsprechendes Nutzungshonorar verlangen. In vielen Fällen wird er aber eine Abmahnung aussprechen und den Abgemahnten in diesem Zuge auffordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Zahlung als Schadensersatz zu leisten. Beauftragt der Rechteinhaber einen Anwalt mit dem Abmahnverfahren, kommen zudem Anwaltskosten hinzu. Reagiert der Abgemahnte nicht auf die Abmahnung und kommt er den Aufforderungen nicht nach, kann der Abmahnende eine einstweilige Verfügung erwirken und Klage erheben. Der Abgemahnte sollte eine solche Abmahnung auf jeden Fall ernst nehmen, gleichzeitig aber prüfen, ob sie in der vorliegenden Form tatsächlich berechtigt ist.