Aktualisiert am 25. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
Bei der Erstellung und Zustellung von Abmahnungen sind bestimmte Fristen zu beachten, um die rechtliche Wirksamkeit zu gewährleisten. Unsere Übersicht in einer gestreiften Tabelle zeigt Ihnen die wichtigsten Fristen und deren Bedeutung im Kontext von Abmahnungen. Diese Tabelle hilft Ihnen, alle relevanten Zeiträume im Blick zu behalten und Fehler zu vermeiden.
Wichtige Fristen bei Abmahnungen
Frist | Beschreibung | Hinweis |
---|---|---|
Reaktionsfrist | Zeitraum, in dem der Abgemahnte auf die Abmahnung reagieren und sein Verhalten ändern muss. | Typischerweise 1-2 Wochen, abhängig vom konkreten Fall. |
Verjährungsfrist | Zeitraum, nach dem eine Abmahnung nicht mehr ausgesprochen werden kann. | In der Regel 3 Jahre gemäß § 195 BGB. |
Kündigungsfrist nach Abmahnung | Zeitraum, der zwischen der Abmahnung und einer möglichen Kündigung liegen muss, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. | Keine festgelegte Frist, aber angemessener Zeitraum sollte eingehalten werden. |
Einspruchsfrist | Zeitraum, in dem der Abgemahnte gegen die Abmahnung Einspruch erheben kann. | Üblicherweise 2 Wochen. |
Frist zur Schadensersatzforderung | Zeitraum, in dem nach der Abmahnung eine Schadensersatzforderung geltend gemacht werden muss, falls erforderlich. | Innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB. |
Frist zur Verhaltensänderung | Zeitraum, in dem der Abgemahnte sein Verhalten ändern muss, um weitere Konsequenzen zu vermeiden. | Wird in der Abmahnung festgelegt, typischerweise sofort oder innerhalb weniger Tage. |
Eine Frist beschreibt den Zeitpunkt, an dem bestimmte rechtliche Wirkungen eintreten oder enden. Nun muss im Zusammenhang mit Abmahnungen allerdings zwischen unterschiedlichen Formen von Fristen unterschieden werden, wobei sich diese Unterschiede in erster Linie daraus ergeben, mit welchem Rechtsbereich die Abmahnung zusammenhängt.
►Beispiel für eine einfache wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit Fristen
Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),
auf folgendem Grund spreche ich hiermit eine Abmahnung gegen Sie aus:
(Genaue Schilderung des Sachverhalts mit Datum, Ort und allen anderen Angaben, die der Abgemahnte benötigt, um unmissverständlich nachvollziehen zu können, was ihm vorgeworfen wird.)
Diese von Ihnen begangene Verletzungshandlung stellt nicht nur einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, sondern rechtfertigt auch meine Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
Ich fordere Sie daher auf, derartige Verletzungshandlungen in Zukunft zu unterlassen und die beigelegte Unterlassungserklärung bis zum (Datum) anzugeben. Im Hinblick auf eine außergerichtliche Einigung unterbreite ich Ihnen zudem ein Vergleichsangebot im Wert von ___ Euro als Ausgleich meiner Schadensersatzansprüche. Als Frist für den Zahlungseingang habe ich mir den (Datum) vorgemerkt.
Sollten Sie die eingeräumten Fristen wider Erwarten ergebnislos verstreichen lassen, müssen Sie mit weiteren juristischen Schritten rechnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift.
Fristen bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung verfolgt das Ziel, den Abgemahnten so schnell wie möglich dazu zu bringen, einen verursachten Schaden zu beseitigen und die gerügte Verletzungshandlung sofort und in Zukunft zu unterlassen. Damit die Ernsthaftigkeit der Abmahnung deutlich wird, muss in der Abmahnung eine bestimmte Frist gesetzt werden, innerhalb der der Abgemahnte der formulierten Aufforderung nachkommen soll. Lässt der Abgemahnte die eingeräumte Frist ergebnislos verstreichen, kann der Abmahnende eine einstweilige Verfügung erwirken und Klage erheben. Wie lang die eingeräumte Frist sein muss, ist gesetzlich allerdings nicht geregelt. So kann die Frist mehrere Wochen betragen, genauso aber auch nur wenige Tage oder sogar nur einige Stunden. Gerade bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind die Fristen jedoch meist nur sehr kurz bemessen, was für den Abgemahnten bedeutet, dass er schnell reagieren muss. Ob die eingeräumte Frist dabei noch angemessen ist, muss für jeden Einzelfall geprüft werden, wobei ein Rechtsanwalt bei einer unangemessen kurzen Frist unter Umständen eine Fristverlängerung erwirken kann.
Fristen bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung
1.) Bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung gibt solche Fristen wie bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung nicht. Hier hat die Abmahnung nämlich die Funktion, den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hinzuweisen, an seine vertraglichen Pflichten zu erinnern und ihm Konsequenzen anzudrohen, falls er sein Verhalten nicht ändert und es erneut zu einem vergleichbaren Fehlverhalten kommt. Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer also die Gelegenheit geben, sein Verhalten zu ändern, um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sicherzustellen und eine Kündigung zu vermeiden. 2.) Dennoch gibt es auch im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Abmahnungen Fristen, wobei sich diese zum einen darauf beziehen, bis wann eine Abmahnung ausgesprochen sein sollte und zum anderen darauf, wie lange eine Abmahnung wirksam sind. Grundsätzlich gibt es in beiden Fällen aber keine gesetzlichen Vorschriften. So gibt es keinen bestimmten Zeitpunkt, bis wann eine Abmahnung ausgesprochen sein muss. Allerdings kann das Recht auf eine Abmahnung verwirkt werden. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn bereits ein längerer Zeitraum nach dem Vorfall vergangen ist, sich der Arbeitnehmer seitdem vertragsgemäß verhalten hat und sich der Arbeitgeber nicht zu dem Vorfall geäußert hat. Dies könnte beim Arbeitnehmer nämlich den Eindruck erwecken, dass der Arbeitgeber den Vorfall als Ausrutscher bewertet und abgehakt hat. Daher sollte eine Abmahnung immer möglichst zeitnah ausgesprochen werden und als grobe Richtlinie gilt eine Frist von zwei Wochen, die übrigens auch für fristlose Kündigungen gilt. 3.) Wie lange eine Abmahnung wirksam ist, hängt ebenfalls vom Einzelfall ab. Grundsätzlich soll eine arbeitsrechtliche Abmahnung den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hinweisen, zu vertragsgemäßen Verhalten auffordern und vor drohenden Konsequenzen warnen. Hat sich der Arbeitnehmer die Abmahnung zu Herzen genommen, sein Verhalten geändert und sich seit der Abmahnung nichts mehr zu Schulden kommen lassen, hat die Abmahnung ihr Ziel erreicht. Insofern würde sie dann auch ihre Rechtswirkung verlieren. Auch wenn jeder Einzelfall für sich geprüft werden muss, gilt als grobe Richtlinie, dass die meisten Abmahnungen nach spätestens zwei bis drei Jahren unwirksam sind.Fristen bei einer mietrechtlichen Abmahnung
Bei einer mietrechtlichen Abmahnung werden prinzipiell immer Fristen gesetzt, bis wann der Abgemahnte ein Verhalten unterlassen oder eine Handlung ausgeführt haben soll. Durch die Frist erhält der Abgemahnte die Möglichkeit, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Konsequenzen zu vermeiden. Mahnt der Mieter beispielsweise den Vermieter ab, weil die Wohnung erhebliche Mängel aufweist, muss er ihm gleichzeitig eine angemessene Frist einräumen, um die Mängel zu beseitigen. Ist die Frist verstrichen, ohne dass die Mängel beseitigt wurden, kann der Mieter fristlos kündigen. Wann eine Frist angemessen ist, hängt davon ab, wie lange es normalerweise dauert, um einen vergleichbaren Mangel oder eine Störung zu beseitigen. So wäre beispielsweise eine Frist von einem Tag nicht angemessen, wenn größere Bauarbeiten notwendig sind.