Aktualisiert am 25. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
Eine Abmahnung im Arbeitsrecht muss bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen genügen, um wirksam zu sein. Hier sind die wichtigsten Regeln und Best Practices für die Erstellung einer Abmahnung in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst. Diese Übersicht hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte bei der Erstellung einer Abmahnung zu beachten und Fehler zu vermeiden.
Regeln für eine Abmahnung
Regel | Beschreibung | Beispiel / Hinweis |
---|---|---|
Klarheit und Präzision | Die Abmahnung muss das Fehlverhalten genau und nachvollziehbar beschreiben. | Nennung des genauen Datums, Zeitpunkts und der Art des Verstoßes. |
Fristsetzung zur Verhaltensänderung | Der Abgemahnte muss aufgefordert werden, sein Verhalten sofort und dauerhaft zu ändern. | Formulierung wie: „Wir fordern Sie auf, künftig pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.“ |
Hinweis auf Konsequenzen | Es muss deutlich gemacht werden, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. | Hinweis auf mögliche Kündigung bei erneuten Verstößen. |
Dokumentation und Nachweisbarkeit | Die Abmahnung sollte schriftlich erfolgen und der Zugang dokumentiert werden. | Versand per Einschreiben oder Übergabe gegen Empfangsbestätigung. |
Verhältnismäßigkeit | Die Maßnahme muss im Verhältnis zum Verstoß stehen und angemessen sein. | Bei geringfügigen Verstößen ggf. zunächst ein Gespräch oder eine mündliche Ermahnung. |
Rechtsbelehrung | Der Empfänger sollte auf sein Recht hingewiesen werden, Stellung zu der Abmahnung zu nehmen. | Hinweis auf die Möglichkeit, eine schriftliche Gegendarstellung zu verfassen. |
Abmahnungen finden sich in vielen unterschiedlichen Bereichen, beispielsweise im Arbeitsrecht, im Mietrecht oder im Wettbewerbsrecht. Grundsätzlich weist die Abmahnung dabei auf ein unerwünschtes Verhalten hin und fordert den Abgemahnten dazu auf, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Insbesondere im Arbeitsrecht ist die Abmahnung zudem, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Im Wettbewerbsrecht hingegen ist die Abmahnung ein Instrument, das der außergerichtlichen Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten dient. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung weist den Abgemahnten auf eine wettbewerbswidrige Handlung hin und fordert ihn gleichzeitig dazu auf, dieses Verhalten künftig zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Durch diese Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, die angemahnte Verletzungshandlung künftig zu unterlassen und im Wiederholungsfall eine empfindliche Geldstrafe zu bezahlen. Kommt der Abgemahnte dieser Aufforderung nach, ist die Angelegenheit außergerichtlich geklärt, denn durch die Unterlassungserklärung ist der Abmahnende vor einer Wiederholung des gerügten Wettbewerbsverstoßes geschützt. Gibt der Abgemahnte die Erklärung innerhalb der eingeräumten Frist jedoch nicht ab, kann der Abmahnende eine einstweilige Verfügung erwirken und ein Gerichtsverfahren einleiten.
►Allgemeines Muster für eine Abmahnung
Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),
leider sehen wir uns gezwungen, Sie abzumahnen. Als Grund für die Abmahnung führen wir an, dass Sie am (Datum) (detaillierte Beschreibung des Fehlverhaltens).
Durch dieses Verhalten haben Sie gegen Ihre Vertragspflichten / geltende Vorschriften verstoßen. Wir können dies nicht beanstandungsfrei dulden.
Wir fordern Sie daher eindringlich auf, derartige oder ähnliche Verletzungshandlungen in Zukunft zu unterlassen und ihren Verpflichtungen vertragsgemäß / vorschriftkonform nachzukommen. Andernfalls sehen wir uns veranlasst, Ihnen zu kündigen / weitere juristische Schritte gegen Sie einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift.
Die Regeln für eine Abmahnung
Im Hinblick auf die Formvorschriften gibt es keine verbindlichen Regeln für Abmahnungen. Das bedeutet, Abmahnungen können sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen und den Angemahnten sowohl im Gespräch oder am Telefon als auch auf dem Postweg, per Fax oder als E-Mail erreichen.
Aus rechtlicher Sicht verfolgt eine Abmahnung das Ziel, ein Fehlverhalten zu beseitigen. Insofern ist eine Abmahnung mit einer gelben Karte im Sport vergleichbar und gibt dem Abgemahnten die Gelegenheit, sein Verhalten zu ändern und auf diese Weise weitere Konsequenzen abzuwenden. Erst wenn es auch durch die Abmahnung nicht gelungen ist, das gerügte Fehlverhalten zu beseitigen und sich die beanstandete Verletzungshandlung in gleicher oder in ähnlicher Weise wiederholt, können eine Kündigung oder eine Klage erfolgen. Vor diesem Hintergrund erklären sich auch die Anforderungen, die an eine wirksame Abmahnung gestellt werden. So sollte eine Abmahnung im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen, also beispielsweise im Zusammenhang mit einem Arbeits- oder einem Mietvertrag, folgende Angaben enthalten:
1.) Namen und Anschriften des Abmahnenden und des Abgemahnten;2.) das Datum, an dem die Abmahnung erstellt wurde;
3.) eine präzise und objektive Beschreibung des gerügten Fehlverhaltens mit Datum, Ort, Uhrzeit und eventuell Zeugen oder Beweismitteln; der Sachverhalt muss so eindeutig und detailliert beschrieben sein, dass der Abgemahnte unmissverständlich erkennen kann, was konkret ihm vorgeworfen wird;
4.) einen Hinweis, weshalb die Abmahnung erfolgt und dass ein solches Verhalten nicht geduldet werden kann; zudem sollte der Abgemahnte entnehmen können, was in Zukunft von ihm erwartet wird; je nach Geltungsbereich sollte außerdem eine Frist gesetzt werden, bis wann die Pflichtverletzung beseitigt sein soll;
5.) die Androhung von Konsequenzen und die Angabe von konkreten Folgen, mit denen der Abgemahnte im Wiederholungsfall zu rechnen hat.Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht enthält prinzipiell ähnliche Inhalte. Auch hier muss der Abgemahnte eindeutig erkennen können, was ihm vorgeworfen wird, welches Verhalten in Zukunft von ihm erwartet wird und mit welchen Konsequenzen er zu rechnen hat. Zusätzlich dazu enthält die wettbewerbsrechtliche Abmahnung aber die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie ein Vergleichsangebot zur außergerichtlichen Einigung. Dem eigentlichen Abmahnschreiben wird dann eine vorformulierte Unterlassungserklärung sowie üblicherweise die anwaltliche Gebührenrechnung beigelegt.