Aktualisiert am 24. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
Eine Untervollmacht erlaubt es einer bevollmächtigten Person, ihre Befugnisse ganz oder teilweise an eine andere Person weiterzugeben. Unsere Mustervorlage für eine Untervollmacht bietet Ihnen eine rechtssichere und professionelle Grundlage, um die Vertretung korrekt zu übertragen. Alle Vorlagen sind von erfahrenen Fachanwälten geprüft und erfüllen höchste Standards in Bezug auf Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit.
Ihre Adresse
PLZ Ort
Datum
Name des Bevollmächtigten
Adresse des Bevollmächtigten
PLZ Ort
Betreff: Erteilung einer Untervollmacht
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Bevollmächtigten],
hiermit erteile ich Ihnen, [Name des Bevollmächtigten], wohnhaft in [Adresse des Bevollmächtigten], die Befugnis, die mir durch [Name des Vollmachtgebers], wohnhaft in [Adresse des Vollmachtgebers], erteilten Vollmacht vom [Datum der ursprünglichen Vollmacht] im Umfang der nachfolgenden Befugnisse weiter zu übertragen:
1. [Beschreiben Sie die erste Befugnis, z.B. Vertretung in finanziellen Angelegenheiten]
2. [Beschreiben Sie die zweite Befugnis, z.B. Vertretung vor Behörden]
3. [Beschreiben Sie die dritte Befugnis, z.B. Abschluss von Verträgen]
Diese Untervollmacht gilt ab [Datum] und ist bis auf Widerruf gültig.
Ich bestätige hiermit, dass die Originalvollmacht weiterhin gültig ist und diese Untervollmacht im Rahmen der bestehenden Vollmachtserteilung erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Hat eine Person per Vollmacht die Befugnis, bestimmte Rechtsgeschäfte zu erledigen, und erteilt diese Person nun selbst eine Vollmacht, durch die sie ihre Vertretungsmacht auf einen Dritten überträgt, so erteilt die Person eine Untervollmacht. In diesem Zuge kann der Dritte zum Vertreter des ursprünglichen Vollmachtgebers werden. Aber er kann auch als Vertreter des Bevollmächtigten eingesetzt werden. Die zweite Variante soll dafür sorgen, dass die Haftung des Unterbevollmächtigten auf die Untervollmacht begrenzt ist. Klingt kompliziert, ist aber halb so wild. Wir erklären, was es mit einer Untervollmacht auf sich hat, wo sie angewendet wird und zeigen Ihnen ein Muster.
Vollmachten tauchen in den verschiedensten Bereichen und in unterschiedlichen Formen auf. Wenn Sie jemanden bitten, Ihr Kind im Kindergarten abzuholen, haben Sie ihm für diese Handlung genauso eine Vollmacht erteilt wie ein Unternehmer, der per Prokura seinen Stellvertreter bestimmt.
Generell haben alle Vollmachten gemeinsam, dass der Vollmachtgeber einen Bevollmächtigten bestimmt, der ihn vertreten und gewisse Rechtsgeschäfte in seinem Namen erledigen darf. Der Umfang der Befugnisse ergibt sich dann aus der erteilten Vollmacht.
Eine Variante der Vollmacht ist dabei die Untervollmacht. Was sich dahinter verbirgt und was Sie dazu wissen sollten, erfahren Sie im Folgenden.
►Untervollmacht – Muster bei einer Vorsorgevollmacht
Hiermit erteile ich, ___ [Name, Anschrift, Geburtsdatum] ___, Untervollmacht. Die Vollmacht befugt meine Schwester dazu, mich bei Entscheidungen und Rechtsgeschäften im Sinne der Vorsorgevollmacht meines Vaters vom ________ in folgenden Bereichen zu vertreten: – Gesundheitsfürsorge Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Pflegebedürftigkeit und einer Betreuungsverfügung bedürfen der vorherigen Absprache mit mir. Das betrifft insbesondere auch die Unterbringung in einem Pflegeheim. Angelegenheiten, die mit dem Vermögen zusammenhängen, sind von der Vertretungsmacht ausgenommen. Die Untervollmacht ist gültig bis zum ________. Sie kann jedoch auch davor jederzeit widerrufen werden. Ort, Datum Unterschrift
als bevollmächtigte Vertrauensperson meines Vaters ___ [Name, Anschrift] ___
meiner Schwester ___ [Name, Anschrift, Geburtsdatum] ___
– Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Wohnung
– Ämter und Behörden
– Post- und Fernmeldeverkehr
– alltägliche Bankgeschäfte
– Vertretung vor Gericht
►Untervollmacht – vereinfachtes Muster bei Terminsvertretung
Briefkopf Rechtsanwalt
Rechtsstreit ___ [Kläger] ___ . / . ___ [Beklagter] ___
Aktenzeichen _______________
Untervollmacht
Hiermit erteile ich
dem/der Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Herr/Frau ___ [Name und Kanzleianschrift des Vertreters] ___
für den anberaumten Termin am __________ um __________ Uhr vor dem _____ [Name des Gerichts] _____ Untervollmacht.
Unterschrift Rechtsanwalt
Was genau ist eine Untervollmacht?
Bei einer Vollmacht handelt es sich um eine Vertretungsmacht, die durch ein Rechtsgeschäft erteilt wurde. Das ist in § 166 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) so festgelegt. Und in § 167 BGB ist geregelt, wie eine Vollmacht erteilt wird. Demnach muss der Vollmachtgeber erklären, dass ihn sein Bevollmächtigter vertreten soll. Allerdings macht es einen Unterschied, wem gegenüber der Vollmachtgeber die Erklärung abgibt:
- Erklärt der Vollmachtgeber gegenüber dem Bevollmächtigten, dass er diesen zu seinem Vertreter bestimmt, handelt es sich um eine Innenvollmacht.
- Gibt der Vollmachtgeber die Erklärung gegenüber dem Dritten ab, bei dem ihn der Bevollmächtigte vertreten soll, liegt eine Außenvollmacht vor.
Mit der Handlungsvollmacht und der Prokura kennt das Handelsrecht dann noch zwei Sonderformen der Vollmacht. Und die Untervollmacht?
Eine Untervollmacht basiert also auf folgendem Muster: Der Vollmachtgeber erteilt einer Person per Vollmacht die Befugnis, ihn bei bestimmten Rechtsgeschäften zu vertreten. Diese Person wird auch als Hauptbevollmächtigter bezeichnet. Nun erteilt der Hauptbevollmächtigte selbst eine Vollmacht, durch die er seine Vertretungsmacht auf eine weitere Person überträgt. Damit hat der Hauptbevollmächtigte eine Untervollmacht erteilt. Und die dritte Person wird zum Unterbevollmächtigten.
Wann ist eine Untervollmacht zulässig?
Der Unterbevollmächtigte kann grundsätzlich nur dann wirksam eine Untervollmacht erteilen, wenn er dazu befugt ist. Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist an dieser Stelle entscheidend, ob es erkennbar im Interesse des Vollmachtgebers ist, dass der Hauptbevollmächtigte die Vertretungsmacht selbst wahrnimmt (BGH BB 59,13; Mü WM 84,834).
Meist ist aber ohnehin in der ursprünglichen Vollmacht schon geregelt, ob der Bevollmächtigte seine Vertretungsmacht per Untervollmacht auf einen Dritten übertragen darf oder ob nicht. Und vor allem wenn es um persönliche Angelegenheiten geht, ist eine Untervollmacht oft ausdrücklich ausgeschlossen.
Andererseits muss der Vollmachtgeber nicht in jedem Fall gesondert erwähnen, dass der Bevollmächtigte Untervollmacht erteilen darf. Bei einer Generalvollmacht ist das zum Beispiel so. Selbst wenn in der Vollmacht nicht ausdrücklich steht, dass der Bevollmächtigte seine Vertretungsmacht übertragen darf, ist er durch die erteilte Generalvollmacht in aller Regel automatisch dazu befugt.
Ansonsten fährt der Bevollmächtigte am besten, wenn er sich im Vorfeld das Einverständnis des Vollmachtgebers einholt. Denn nur wenn der Vollmachtgeber damit einverstanden ist, dass der Bevollmächtigte die Vertretungsmacht an einen Dritten überträgt, kann die Untervollmacht wirksam werden. Kommen Zweifel auf, muss der Vollmachtgeber bestätigen, dass die Untervollmacht tatsächlich wirksam ist.
Zu wessen Vertreter wird der Unterbevollmächtigte?
Eine wirksame Untervollmacht hat zur Folge, dass der Unterbevollmächtigte grundsätzlich zum Vertreter des Vollmachtgebers wird. Er vertritt also den ursprünglichen Vollmachtgeber und nicht den Bevollmächtigten, der ihm die Untervollmacht erteilt hat.
Ein Beispiel: Angenommen, Sie haben bestimmt, dass sich Ihr Sohn um Ihre Bankgeschäfte kümmern soll, wenn Sie das selbst nicht mehr können. Im Rahmen der Vollmacht haben Sie aber auch erklärt, dass Ihr Sohn dessen ältester Tochter (also Ihrer Enkelin) Untervollmacht erteilen kann. Kommt es nun dazu, dass Sie bei einem Bankgeschäft einen Vertreter brauchen und erteilt Ihr Sohn seiner Tochter dazu eine Untervollmacht, vertritt Ihre Enkelin Sie bei dem Bankgeschäft. Ihre Enkelin tritt in der Bank also nicht als Vertreterin Ihres Sohnes auf, sondern handelt in Ihrem Namen.
Aber:
Der Bundesgerichtshof hat erklärt, dass es auch möglich ist, dass der Unterbevollmächtigte zum Vertreter des Bevollmächtigten wird. Der Unterbevollmächtigte wird dadurch also zum Vertreter des Vertreters (BGH 32,253).
In diesem Fall handelt der Unterbevollmächtigte zwar im Namen des Vollmachtgebers. Erklärt er aber, dass er nur als Unterbevollmächtigter auftritt, kann er nur für Fehler innerhalb der Untervollmacht haftbar gemacht werden. Für Mängel aus der ursprünglichen Vollmacht haftet er im Sinne von § 179 BGB nicht.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt nämlich gerade bei einer Untervollmacht das Abstraktionsprinzip als Basis der Stellvertretung zum Tragen. Eine Stellvertretung begründet sich auf einem Rechtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen. Laut Abstraktionsprinzip muss dieses Rechtsverhältnis von der Vertretungsmacht getrennt werden.
Denn ein Rechtsverhältnis zwischen dem Unterbevollmächtigten als Vertreter und dem ursprünglichen Vollmachtgeber als Vertretener ist bei einer Untervollmacht gerade nicht notwendig. Schließlich erteilt nicht der Vollmachtgeber die Untervollmacht, sondern sein Bevollmächtigter (BGH NJW 81,1728).
Letztlich entscheidet deshalb das Innenverhältnis über die Wirksamkeit einer Untervollmacht. Das heißt aber auch, dass sich die Handlungen des Bevollmächtigten auch dann auf den Vollmachtgeber auswirken, wenn der Bevollmächtigte gegen Pflichten aus dem Innenverhältnis verstoßen hat.
Wann wird eine Untervollmacht angewendet?
In Ihrem persönlichen Umfeld werden Sie mit Untervollmachten wahrscheinlich wenig zu tun haben. Denn wenn Sie jemanden zu Ihrem Vertreter in privaten Angelegenheiten bestimmen, werden Sie sehr genau abwägen, für wen Sie sich entscheiden. Außerdem werden Sie für den Fall, dass Ihr Bevollmächtigter ausfällt, meist selbst noch eine Ersatzperson bestimmen. Dass Ihr Vertreter in Eigenregie irgendeine Person aussucht, die Sie vertreten soll, wird eher nicht in Ihrem Sinne sein.
Allerdings kann es Ausnahmen geben, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht. Hier kann eine Untervollmacht ins Spiel kommen, wenn die bevollmächtigte Vertrauensperson zeitweise einen Vertreter braucht.
Ein Beispiel: Ihr Vater hat Sie als Bevollmächtigten in seiner Vorsorgevollmacht eingesetzt. Nun gehen Sie aber aus beruflichen Gründen für einige Monate ins Ausland. Damit Sie zur Wahrnehmung Ihrer Aufgaben nicht jedes Mal extra anreisen müssen, können Sie eine Person bestimmen, die Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes vertritt. Gleichzeitig legen Sie in der Untervollmacht fest, welche Handlungen der Unterbevollmächtigte erledigen kann und welche nicht.
Damit Ihre Untervollmacht wirksam werden kann, muss der Vollmachtgeber (hier also Ihr Vater) aber sein Okay geben. Und damit Sie sich ein besseres Bild von so einer Untervollmacht machen können, zeigen wir Ihnen ein Muster dazu.
Untervollmachten bei Rechtsanwälten
Wie schon erwähnt, sind Untervollmachten im Privatbereich eher untypisch. Dafür arbeiten neben Unternehmen aber Rechtsanwälte sehr oft mit Untervollmachten. Hier ist es dann so, dass der Anwalt als Hauptbevollmächtigter des Mandanten einen Kollegen per Untervollmacht dazu befugt, ihn beispielsweise bei einem Gerichtstermin zu vertreten.
Üblich ist das hauptsächlich dann, wenn die Verhandlung auswärts stattfindet. Aber auch wenn der Anwalt aus zeitlichen Gründen verhindert ist oder kurzfristig erkrankt, kann er eine Untervollmacht erteilen und so einen Kollegen zum Vertreter bestimmen.
Betrifft die Untervollmacht nur einen Gerichtstermin, wird sie auch Terminsvollmacht genannt. Sinnvoll ist eine Unter- oder Terminsvollmacht, wenn dadurch die Prozesskosten sinken. Das wiederum passiert, wenn die Reisekosten des eigenen Anwalts bei einer Gerichtsverhandlung außerhalb höher wären als die Kosten, die ein Kollege vor Ort berechnet.
Sind Sie einverstanden, bleibt Ihr Anwalt trotz Untervollmacht der Hauptbevollmächtigte. Daher ist er nach wie vor Ihr Ansprechpartner. Gleichzeitig kann Ihr Anwalt festlegen, wie umfangreich die Untervollmacht wird. In diesem Zuge kann er die Untervollmacht auch deutlich enger fassen als die Prozessvollmacht, die er von Ihnen bekommen hat. Dadurch beschränken sich die Befugnisse des bevollmächtigten Kollegen dann auf die Rechtshandlungen, die sich aus der Untervollmacht ergeben.
In der alltäglichen Praxis fällt eine Untervollmacht aber oft ziemlich kurz aus. Das gilt vor allem dann, wenn es wirklich nur um eine Terminsvertretung geht. Wie so eine Untervollmacht aussehen kann, zeigt Ihnen das folgende Muster.
Sonderfall: Kanzlei mit mehreren Anwälten
Eine Besonderheit gibt es in einer Kanzlei, in der mehrere Anwälte als gleichberechtigte Partner zusammenarbeiten. Hier ist es nämlich so, dass die von Ihnen erteilte Vollmacht für alle Rechtsanwälte der Kanzlei gilt. Auch wenn Sie einem bestimmten Anwalt Prozessvollmacht erteilt haben, kann einer seiner Partner für ihn einspringen oder Ihren Fall komplett übernehmen. Eine gesonderte Untervollmacht ist dafür nicht notwendig.
Ist es möglich, eine Untervollmacht zu widerrufen?
Aus § 168 BGB ergibt sich, dass eine Vollmacht solange widerrufen werden kann, wie sie noch nicht eingesetzt wurde. Vorausgesetzt, die Vollmacht war nicht von Anfang an als unwiderruflich gestaltet. Genauso wie die Erteilung erfolgt dann auch der Widerruf durch eine entsprechende Erklärung. Die gleichen Regeln gelten für eine Untervollmacht.
Ist eine Vollmacht oder Untervollmacht bereits zum Einsatz gekommen, kann sie nicht mehr widerrufen werden. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, sie anzufechten.
Allerdings kann eine Vollmacht zeitlich begrenzt sein. Dadurch erlischt sie automatisch, wenn der jeweilige Stichtag gekommen ist. So eine Vereinbarung muss auch auf die dazugehörige Untervollmacht übertragen werden. Das bedeutet: Wenn die Vollmacht zeitlich befristet oder widerrufbar ist, kann die Untervollmacht nicht unbefristet oder unwiderrufbar sein.