Einzugsermächtigung Vorlage: Infos & Muster

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Einzugsermächtigung Vorlage
Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, können Sie unsere Vorlage verwenden.

Ob Strom, Wasser, Telefon, Versicherungen oder die Kfz-Steuer: Einige Rechnungen fallen regelmäßig an. Dabei können Sie sich selbst um die Zahlungen kümmern, indem Sie die fälligen Beträge überweisen. Sie können es sich aber auch einfacher machen und Ihrem Vertragspartner erlauben, das Geld von Ihrem Girokonto einzuziehen. So brauchen Sie nicht mehr an die Überweisungen zu denken und laufen nicht Gefahr, eine Rechnung zu übersehen. Damit der Zahlungsempfänger die Abbuchungen vornehmen kann, braucht er aber ein Lastschriftmandat von Ihnen. Wie Sie so ein Mandat erteilen, erklären wir in diesem Ratgeber. Und eine Vorlage für eine Einzugsermächtigung haben wir auch für Sie.

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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Durch eine Lastschrift können Sie Rechnungen einfach und sicher begleichen. Denn Sie müssen Ihrem Vertragspartner nur einmal ein paar Daten mitteilen und der Abbuchung zustimmen. Den Rest erledigt er.

Nur: Wie können Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen? Wie genau funktioniert eine SEPA-Lastschrift? Ist das Verfahren sicher? Und ist es möglich, eine Abbuchung zu widerrufen? Wir geben Antworten auf solche Fragen und zeigen Ihnen eine Vorlage für eine Einzugsermächtigung.

►Einzugsermächtigung: Vorlage als Muster

Ihr Name
Anschrift

Name des Zahlungsempfängers
Anschrift

SEPA-Lastschriftmandat

Hiermit ermächtige ich Sie, fällige Zahlungen von meinem Konto

Kontoinhaber: ____________________
IBAN: ____________________
Name der Bank: ____________________

per Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich meine Bank an, die von Ihnen gezogenen Lastschriften einzulösen.

Bitte teilen Sie mir vor dem Einzug der ersten SEPA-Basis-Lastschrift die Mandatsreferenz und Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer mit.

________________________________________
Ort, Datum Unterschrift

Was ist eine SEPA-Lastschrift?

2014 wurde im Zuge der Umstellung auf SEPA in Deutschland das Verfahren für den Einzug von Zahlungen auf die SEPA-Lastschrift umgestellt. SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payment Area“. Damit wurde ein Standard etabliert, der EU-weit gültig ist. Zusätzlich dazu kommt der Standard auch in Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz zum Einsatz.

Die SEPA-Lastschrift ist im Prinzip das Gegenstück zur Überweisung. Bei einer Überweisung leiten Sie den Zahlungsvorgang ein. Dazu füllen Sie ein Formular aus und veranlassen dadurch, dass die Bank die Buchung an den Zahlungsempfänger durchführt.

Im Unterschied dazu ist bei einer SEPA-Lastschrift der Zahlungsempfänger derjenige, der die Buchung auslöst. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie ihn dazu ermächtigt haben, die entsprechenden Beträge von Ihrem Konto abzubuchen.

Durch die Ermächtigung kann der Zahlungsempfänger dann die Lastschriften einziehen. Sinnvoll ist das vor allem bei wiederkehrenden Zahlungen. Denn so müssen Sie nicht darauf achten, wann welche Rechnung fällig ist.

Bis 2016 gab es eine Übergangsfrist. Die Zahlungsempfänger hatten so Zeit, die vorliegenden Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Verfahren umzustellen. Als Verbraucher mussten Sie sich um nichts weiter kümmern und haben vermutlich auch wenig von der Umstellung bemerkt.

Denn die Unterschiede zwischen der früheren Einzugsermächtigung und der SEPA-Lastschrift liegen im Detail, fallen in der Praxis aber kaum ins Gewicht. Und die alten Einzugsermächtigungen laufen seitdem einfach unter dem neuen Namen weiter.

Wie funktioniert ein SEPA-Lastschriftmandat?

Damit der Zahlungsempfänger fällige Rechnungsbeträge von Ihrem Konto einziehen kann, erteilen Sie ihm ein Lastschriftmandat. Genau genommen gilt Ihr Mandat für eine sogenannte SEPA-Basis-Lastschrift. Das Verfahren kennt nämlich auch noch die SEPA-Firmen-Lastschrift. Damit bezahlen aber ausschließlich Geschäftskunden.

Das Mandat entspricht dem, was früher die Einzugsermächtigung war. Sie gestatten Ihrem Vertragspartner also, die fälligen Beträge abzubuchen. Gleichzeitig beauftragen Sie Ihre Bank damit, die Lastschrift einzulösen.

Damit Sie jederzeit nachvollziehen können, wer was von Ihrem Konto abgebucht hat, muss jedes Lastschriftmandat bestimmte Angaben enthalten. Nämlich diese:

  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers: In aller Regel wird das der Firmenname Ihres Vertragspartners sein.
  • Gläubiger-Identifikationsnummer: Jeder Zahlungsempfänger hat eine eigene Nummer, die ihn als Gläubiger identifiziert. Diese Kennnummer wird immer nur einmal vergeben. Der Zahlungsempfänger muss die Gläubiger-ID bei der Bank beantragen.
  • Art der Zahlung: Der Zahlungsempfänger muss angeben, ob es sich um eine einmalige oder eine wiederkehrende Zahlung handelt.
  • Ihre Daten: Das Mandat muss Ihren Namen, den Namen Ihrer Bank und Ihre IBAN enthalten. Bei Zahlungen außerhalb des EU- und EWR-Raums muss auch die BIC Ihrer Bank angegeben sein.
  • Mandatsreferenz: Der Zahlungsempfänger ordnet dem Lastschriftmandat eine bestimmte Nummer zu. Das kann zum Beispiel die Rechnungsnummer, Ihre Kundennummer oder die Vertragsnummer sein. Die Nummer dient als Referenz für das Mandat. Sie können damit also abgleichen, wofür die Zahlung gilt.

Vor dem ersten Zahlungseinzug muss Sie Ihr Vertragspartner außerdem darüber informieren, wann die Lastschrift erfolgt und wie hoch der Betrag ist. Dazu kann er Ihnen zum Beispiel eine Rechnung zukommen lassen, auf der die Fälligkeiten aufgeführt sind.

Ist das Lastschriftverfahren sicher?

Im SEPA-Lastschriftverfahren sind die Abbuchungen jederzeit nachvollziehbar. Denn ohne ein gültiges Mandat darf niemand Geld von Ihrem Konto einziehen. Und Ihr Vertragspartner ist bei jeder Lastschrift dazu verpflichtet, seine Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz anzugeben. Im Online-Banking oder auf Ihren Kontoauszügen können Sie dadurch die Zahlung zuordnen und prüfen, ob alles seine Richtigkeit hat.

Dazu kommt, dass Sie vorher wissen, wann Ihr Vertragspartner den Rechnungsbetrag abbuchen wird. Denn er muss Sie rechtzeitig über den Termin informieren. Sie können dadurch sicherstellen, dass Sie genug Geld auf dem Konto haben.

Das ist deshalb wichtig, weil Ihre Bank die Lastschrift nicht einlösen wird, wenn die Deckung nicht ausreicht. Die Bank wird Sie darüber informieren. Doch für diese Benachrichtigung kann die Bank eine Gebühr verlangen. Und die meisten Banken und Sparkassen machen das auch.

Zusätzlich zu den Bankgebühren kann Ihr Vertragspartner die erfolglose Lastschrift ebenfalls mit Zusatzkosten belegen. Sie sollten deshalb darauf achten, dass Ihr Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung gedeckt ist. Sonst kann sich die bequeme Lastschrift schnell zum teuren Bezahlweg entwickeln.

Wie erteile ich eine Einzugsermächtigung?

Gesetzliche Vorgaben, in welcher Form Sie eine Einzugsermächtigung erteilen müssen, gibt es in Deutschland nicht. Ein Mandant bedarf zwar der Textform. Ihre handschriftliche Unterschrift ist aber nicht notwendig.

Aus diesem Grund müssen Sie nicht unbedingt einen Vordruck ausfüllen oder ein Schreiben aufsetzen. Wenn Sie die Daten in ein Online-Formular eintragen, ist die Einzugsermächtigung genauso wirksam.

Bei vielen Unternehmen können Sie das Lastschriftmandat online erteilen. Wenn Sie zum Beispiel einen Vertrag über eine Versicherung abschließen, den Stromversorger wechseln oder in einem Online-Shop einkaufen, können Sie Ihren Vertragspartner in diesem Zuge auch gleich zum Einzug der fälligen Beträge ermächtigen.

Es ist aber nicht nur möglich, dem Lastschriftverfahren bei Vertragsabschluss zuzustimmen. Stattdessen können Sie später ebenso von Überweisungen zu Lastschriften wechseln. In vielen Fällen liegt dazu einer Rechnung oder einem Bescheid ein Vordruck bei. Diese Vorlage können Sie ausfüllen und an den Zahlungsempfänger zurückschicken, um ihm für die Zukunft eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie ein Musterschreiben von Ihrer Bank verwenden. Viele Banken und Sparkassen haben auf Ihren Internetseiten Formulare für SEPA-Lastschriftmandate zum Download hinterlegt. So einen Vordruck können Sie sich herunterladen, ausfüllen und an den entsprechenden Zahlungspartner schicken.

Doch natürlich können Sie auch Ihr eigenes Schreiben aufsetzen. Eine Vorlage für eine Einzugsermächtigung geben wir Ihnen an die Hand. Das Lastschriftmandat können Sie dann per Post, Fax oder E-Mail übermitteln. Ihr Vertragspartner wird daraufhin eine Mandatsreferenz zuteilen und Ihnen diese zusammen mit seiner Gläubiger-Identifikationsnummer nennen.

Kann ich eine Abbuchung oder auch das ganze Mandat widerrufen?

Gab es eine Abbuchung, können Sie die Lastschrift widerrufen. Dazu haben Sie ab der Belastung Ihres Girokontos acht Wochen lang Zeit.

Im Online-Banking befindet sich neben einer Lastschrift oft ein Button. In diesem Fall können Sie die Abbuchung mit einem Klick annullieren. Teilweise müssen Sie sich aber auch mit Ihrer Bank in Verbindung setzen.

Doch so oder so ist es unkompliziert möglich, einer Lastschrift zu widersprechen und sie rückgängig zu machen. Begründen müssen Sie die Rückbuchung nicht. Im Unterschied dazu können Sie sich bei einer Überweisung, die Sie veranlasst haben, das Geld in aller Regel nicht mehr zurückholen.

Die Acht-Wochen-Frist gilt für Lastschriften von Vertragspartnern, denen Sie ein Lastschriftmandat erteilt haben. Wurde Geld von Ihrem Konto abgebucht, ohne dass es ein gültiges Mandat gibt, verlängert sich Ihr Widerrufsrecht sogar auf bis zu 13 Monate.

Den Nachweis über ein vorhandenes Lastschriftmandat muss dabei der Zahlungsempfänger erbringen. Ihr Vertragspartner muss also belegen, dass Sie ihn ermächtigt haben, fällige Beträge einzuziehen. Sie sind nicht in der Pflicht, zu beweisen, dass Sie nichts von einer erteilten Einzugsermächtigung wissen.

Überhaupt ist ein Lastschriftmandat kein Freifahrtschein für Ihren Vertragspartner. Er darf nicht einfach so beliebige Zahlungen einziehen. Vielmehr darf er nur die Beträge abbuchen, die am jeweils angekündigten Termin fällig sind.

Und so wie Sie jederzeit ein Lastschriftmandat erteilen können, können Sie es jederzeit auch widerrufen. Kündigen Sie zum Beispiel einen Vertrag, sollten Sie darauf hinweisen, dass mit dem Vertragsende die erteilte Einzugsermächtigung erlischt.

Die Ermächtigung ist zwar an den Vertrag gebunden. Und wenn der Vertrag wegfällt, ist automatisch auch die Einzugsermächtigung nichtig. Aber es kann nicht schaden, wenn Sie Ihren Vertragspartner darauf hinweisen.

Doch der Widerruf ist nicht an eine Kündigung gebunden. Sie können dem Zahlungsempfänger also auch bei einem laufenden Vertrag jederzeit das Lastschriftmandat entziehen und die Zahlungen künftig wieder per Überweisung leisten.