Anträge

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Das Prinzip der Anträge besteht eigentlich nur darin, dass man eine „Bitte“ ausspricht. Im Amtsdeutsch heißt das eben: „einen Antrag stellen“. Von der Form her muss ein Antrag wie ein Geschäftsbrief geschrieben werden. In der Betreffzeile muss dann notiert werden, dass man einen Antrag stellt und welchen Antrag man stellt. Diese Form der Anträge wird im Amtsdeutsch als formloser Antrag bezeichnet. Wie wir ja aber wissen, ist das nicht immer möglich.

Wenn man mal die Anträge für das Finanzamt oder die ARGE unter die Lupe nimmt, sieht man gleich, dass hier nur die vorgefertigten Formulare der jeweiligen Behörden akzeptiert werden. Aber es hängt nicht nur von der Behörde allein ab, ob man die Anträge formlos stellen kann. Auch das was man beantragt, hat Auswirkungen darauf, ob es nun formlos sein darf oder ob man bestimmte Formulare verwenden muss, um einen Antrag zu stellen.

AnträgeDoch auch wenn man diese Anträge mit einem amtlichen Formular stellt, heißt das noch lange nicht, dass man hier nur etwas auszufüllen braucht. Oft müssen noch zusätzliche Unterlagen beigefügt werden, mit denen Sachverhalte belegt werden müssen. Manchmal kann es einfach nur eine Kopie des Personalausweises sein, in anderen Fällen müssen es dann auch noch Unterlagen von Arbeitgebern, Mietverträge und sonstige Kopien von persönlichen Unterlagen sein. Ganz gleich, wo man einen Antrag stellt, auf eines muss man da aber achten: Dass die Unterlagen ordentlich sind.

Also die Mühe ein „Blatt“ zu bügeln, kann man sich in der Regel sparen, weil man es eh sehen würde. Deshalb sollte man schon vorher etwas vorsichtiger mit dem Material umgehen. Außerdem bringt es nichts mehrere Blätter in den Umschlag für Standard-Briefe zu quetschen, wenn es zu viele sind. Denn am Ende ist der Brief sowieso so schwer, dass man dafür das Gleiche zahlen muss, wie für einen großen. Da kann man dann auch gleich einen größeren Umschlag verwenden, das erhält auch die Unterlagen in einem besseren Zustand.