Musterbriefe Finanzamt

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Musterbriefe, die an das Finanzamt geschickt werden, können meistens wie ein ganz normaler Geschäftsbrief aufgesetzt werden. Allerdings sollten hier immer auch die „Steuernummern“ angegeben werden. Wenn man nun dem Finanzamt etwas mitteilt oder nachreicht, was die Steuererklärung vom Jahr 2007 betrifft, dann muss das schon in der Betreffzeile zu erkennen sein.

Beispiel: „Nachreichung von Unterlagen für die Steuererklärung von (Steuernummer) für 2008.“ Wenn man vom Finanzamt Briefe bekommt, die man „beantworten“ muss, kann man sich von der „Form“ her durchaus an diesen Schreiben orientieren. Also wo steht der Empfänger? Wo stehen die „Referenzkennzeichen“ für die „Vorgänge“…? Ansonsten gilt auch für die Schreiben an das Finanzamt, dass man sie einfach als normale „Geschäftsbriefe“ verfassen kann, für die es keine weiteren Vorschriften gibt.

Musterbriefe FinanzamtAnders ist das natürlich bei den Steuererklärungen. Hier muss man zwingend, die Formulare der Behörden verwenden. Aber dazu lässt man sich am Besten von einem Steuerberater beraten, wenn es denn nötig ist. Für Behördenbriefe sollte man sich als „Privatperson“ allerdings auch noch eines angewöhnen: Wenn man ein Schreiben von einer Behörde bekommt, so ist das Datum, an dem der Brief eintrifft, ja nicht immer das Datum, an dem der Brief geschrieben bzw. verschickt wurde.

Deshalb sollte man auch immer mit der Hand auf das Schreiben notieren, wann es angekommen ist. Das kann unter Umständen auch bei Auseinandersetzungen wichtig werden, wenn es um bestimmte Fristen geht. Außerdem gilt, dass man vor allem bei „Streitgefahr“ Briefe an Behörden immer nur per Einschreiben verschicken sollte. Es ist ja nicht immer ein Rückschein notwendig, aber man braucht einen Beleg, dass man das Schreiben verschickt hat und am Besten auch noch eine Kopie von diesem Schreiben.