Musterschreiben für Filesharing-Abmahnung

Aktualisiert am 25. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher

Eine Abmahnung wegen Filesharing ist eine ernste Angelegenheit, da sie mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen verbunden sein kann. Unsere Vorlage für eine Filesharing-Abmahnung wurde von Fachanwälten geprüft und bietet Ihnen eine rechtssichere und verständliche Formulierung. Nutzen Sie diesen Mustertext, um Ihre Abmahnung professionell und effektiv zu gestalten.

Mustertext für eine Abmahnung wegen Filesharing

Sehr geehrter Herr/Frau [Name],

hiermit mahnen wir Sie wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht ab. Am [Datum] wurde festgestellt, dass von Ihrem Internetanschluss aus urheberrechtlich geschützte Werke ohne Genehmigung über eine Filesharing-Plattform verbreitet wurden. Konkret geht es um folgende Werke: [Beschreibung der Werke].

Dieses Verhalten stellt einen erheblichen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz dar und kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.

Wir fordern Sie auf, die folgende Unterlassungserklärung innerhalb von [Frist, z.B. 14 Tagen] unterschrieben an uns zurückzusenden:

Unterlassungserklärung:

Hiermit verpflichte ich mich, es zukünftig zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Genehmigung zu verbreiten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichte ich mich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag].

[Ort, Datum]
[Unterschrift]

Darüber hinaus fordern wir Sie auf, den entstandenen Schaden in Höhe von [Betrag] zu ersetzen und die Rechtsanwaltskosten in Höhe von [Betrag] zu tragen.

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag von [Gesamtbetrag] bis spätestens [Frist, z.B. 14 Tage] auf das folgende Konto:

Kontoinhaber: [Name]
IBAN: [IBAN]
BIC: [BIC]
Bank: [Name der Bank]

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]
[Ihr Titel]
[Firma]


Wichtige Hinweise zu einer Filesharing-Abmahnung

Punkt Beschreibung
Sofortige Reaktion Reagieren Sie umgehend auf die Abmahnung und suchen Sie rechtlichen Rat, um die Situation zu klären und mögliche Konsequenzen zu minimieren.
Unterlassungserklärung Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann helfen, die Forderungen zu mildern. Lassen Sie diese von einem Anwalt prüfen.
Schadensersatz Der geforderte Schadensersatz sollte genau geprüft werden. Nicht immer sind die geforderten Beträge gerechtfertigt.
Rechtsbeistand Ziehen Sie einen spezialisierten Anwalt hinzu, um sich gegen unberechtigte oder überzogene Forderungen zu wehren.

Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Filesharing sind gar nicht so selten und so mancher Internetbenutzer dürfte schon Post von einem Anwalt bekommen haben. In einer solchen Abmahnung, die immer an den Anschlussinhaber gerichtet ist, wird dem Abgemahnten dann mitteilt, er habe eine Urheberrechtsverletzung begangen und solle nun im Zuge einer außergerichtlichen Einigung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und eine Zahlung zum Ausgleich der Schadensersatzansprüche und der Anwaltskosten leisten. Manch einer wird sich nun aber sicher fragen, worin der Vorwurf konkret besteht, was es mit einer solchen Abmahnung auf sich hat und wie sich der Abgemahnte am besten verhalten sollte.

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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Was heißt Filesharing und weshalb kann es eine Urheberrechtsverletzung begründen? Anstelle von Filesharing oder Fileshare wird in den Medien auch von Internet- oder Onlinetauschbörsen gesprochen, weil diese Bezeichnungen recht gut beschreiben, worum es eigentlich geht. Beim Filesharing stellt ein Teilnehmer Daten und Files, die sich auf seinem Computer befinden, im Internet zur Verfügung, so dass andere Teilnehmer diese Daten dann auf ihren eigenen Computer herunterladen können. Im Gegenzug kann der Teilnehmer auf die Daten zugreifen, die die anderen Teilnehmer zur Verfügung stellen. Die Daten werden also in einem Tauschvorgang von einem Computer auf einen anderen Computer kopiert. Damit dieser Datenaustausch stattfinden kann, ist eine entsprechende Plattform notwendig und hierbei handelt es sich üblicherweise um Peer-to-Peer-Netzwerke.

►Einfaches Musterbeispiel für eine Fileshare Abmahnung zur Veranschaulichung

Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),

Ihnen wird vorgeworfen,am (Datum) (genaue Beschreibung der entsprechenden Daten) über die Plattform (Name) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht / heruntergeladen zu haben.

Durch diese Handlung haben Sie die Rechte meines Mandanten (Name, Anschrift) verletzt.

Ich fordere Sie daher auf, eine derartige Verletzungshandlung künftig zu unterlassen. Gleichzeitig fordere ich Sie auf, die beiliegende Unterlassungserklärung bis zum (Datum) abzugeben.

Ich bin bereit, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Dies setzt allerdings die fristgerechte Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ausgleich der entstandenen Schadensersatzansprüche und der Abmahnkosten bis zum (Datum) voraus.

Sollten Sie die Fristen ergebnislos verstreichen lassen, behalte ich mir weitere juristische Schritte gegen Sie vor.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift.

Die Teilnahme an solchen Portalen ist grundsätzlich nicht verboten, zudem gibt es Portale, die von den Urhebern oder den Rechteinhabern unterstützt werden. Allerdings fallen hier für den Datenaustausch in aller Regel Gebühren an. Problematisch wird es immer dann, wenn urheberrechtlich geschützte Daten ohne Zustimmung des Rechteinhabers ausgetauscht werden. Grundsätzlich gilt, dass nur der Rechtinhaber darüber entscheidet darf, ob, wie und in welchem Umfang seine Werke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Da die wenigsten Teilnehmer jedoch über eine Zustimmung des Urhebers verfügen, verletzen sie seine Urheberrechte, wenn sie Daten ins Internet einstellen und damit veröffentlichen oder solche Daten herunterladen.Was steht in einer Abmahnung wegen Filesharing?Eine Abmahnung ist eine formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft abzustellen. In diesem Fall bedeutet das, dass dem Abgemahnten vorgeworfen wird, Urheberrechte verletzt zu haben und er gleichzeitig dazu aufgefordert wird, diese Verletzungshandlung künftig zu unterlassen.

 

Im Einzelnen beinhaltet eine solche Abmahnung folgendes..

  1. eine konkrete und detaillierte Beschreibung des Vorgangs, der abgemahnt wird,
  2. eine Erklärung, weshalb eine Verletzung der Rechte vorliegt,
  3. eine Aufforderung, das gerügte Fehlverhalten in Zukunft zu unterlassen,
  4. eine Aufforderung, eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben, in der sich der Abgemahnte dazu verpflichtet, eine
  5. hohe Vertragsstrafe im Wiederholungsfall zu bezahlen,
  6. ein Vergleichsangebot, durch das der Abgemahnte die Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers und die entstandenen Anwaltskosten bezahlt und das einer außergerichtlichen Einigung dient sowie
    die Angabe von einer Frist, bis wann die Unterlassungserklärung vorliegen muss.

Das Schreiben selbst ist dabei an keine bestimmten Formen gebunden und kann beispielsweise per Post, per Fax oder auch per E-Mail zugestellt werden. Im Streitfall muss der Abmahnende auch nicht nachweisen, dass die Abmahnung den Empfänger erreicht hat. Es reicht aus, wenn er belegen kann, dass er dem Abgemahnten die Möglichkeit gegeben hat, die Unterlassungserklärung abzugeben, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dazu reicht es aus, wenn er einen Weg nutzt, auf dem Schreiben unter normalen Umständen ankommen.Wie sollte sich der Abgemahnte verhalten?Pauschal ist kaum möglich, zu beantworten, wie der Abgemahnte reagieren sollte. Die Abmahnung richtet sich immer an den Anschlussinhaber und dieser kann meist nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass sein Internetzugang für Urheberrechtverletzungen verwendet wurde. Sinnvoll ist daher in den meisten Fällen, eine Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben. Um keine weiteren Nachteile zu riskieren, muss die beigelegte Erklärung aber sehr genau geprüft und sollte bei Bedarf entsprechend abgeändert werden. Ähnliches gilt für die geforderten Zahlungen. Auch hier muss im Einzelfall geprüft werden, wie hoch das Risiko ist, dass der Abgemahnte ein Gerichtsverfahren einleitet, wenn die Zahlung ausbleibt.