Wohngeldantrag

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Bei sinkenden Löhnen und sinkendem Wert der alltäglichen Arbeit, können viele Menschen darauf angewiesen sein, Hilfe für den Erhalt ihrer Wohnung zu bekommen. In Deutschland gibt es mit dem Wohngeld eine Möglichkeit sich finanziell im Alltag unterstützen zu lassen. Das Wohngeld ist nicht mit dem Empfang von HarzIV oder ähnlichen Sozialleistungen zu verwechseln. Denn HarzIV-Empfänger sind nach den geltenden Regelungen vom Empfang von HarzIV sogar davon ausgeschlossen. Hier ist eine andere Behörde dafür zuständig, die Kosten für die Wohnung zu tragen bzw. zu übernehmen. Wer einen Wohngeldantrag stellen möchte, muss sich in seiner Gemeinde einmal erkundigen, wer dafür zuständig ist und wo sich die Wohngeldstelle befindet.

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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Natürlich kann man diesen Antrag auch direkt bei der Behörde stellen. Allerdings muss man dann auch gewisse Unterlagen mitbringen. In erster Linie braucht man Belege dafür, wer alles in einem Haushalt wohnt und wer welches Einkommen hat. Für jede einzelne Person, die mit in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, muss belegt werden, welches Einkommen erzielt wird. Außerdem müssen die Kosten der Unterkunft sehr genau belegt werden. Wer zum Beispiel eine Mietwohnung hat, muss ganz genau vom Vermieter aufschlüsseln lassen, wofür welcher Teil der Miete verwendet wird.

WohngeldantragEinen Wohngeldantrag können aber nicht nur Mieter von Wohnungen oder Häusern stellen. Auch wenn man Eigentümer eines Hauses ist, kann man einen entsprechenden Hilfeantrag stellen. Die gesamten Voraussetzungen bestehen darin, dass alle Bewohner so eines Hauses oder einer Wohnung nicht mehr Einkommen haben, als die Höchstgrenze für das Wohngeld erlaubt. Berechnet wird dieses Einkommen, in dem die Einkünfte aller auf alle Bewohner gleichmäßig verteilt werden. Außerdem gilt vor allem bei Eigentumshäusern nur ein Teil der Kosten als „zuschussfähig“. An diesem zuschussfähigen Anteil der Kosten wird ermittelt, wie viel Wohngeld man bekommt und ob sich ein Wohngeldantrag überhaupt lohnen würde.

►Wohngeldantrag

Erstantrag

Wiederholungsantrag

Erhöhungsantrag

Antragsteller

Name: …………………………

Geburtsdatum: …………………………

Anschrift: …………………………

Geburtsort: …………………………

 

Tätigkeit: …………………………

Familienstand: …………………………

Staatsangeh.: …………………………

Bankverbindg.: ………………………………………………………………………………..

Wohnhaft in dieser Wohnung seit ……………… als  Hauptmieter /  Untermieter

Vermieter : ………………………………………………………………………………..

Ebenfalls in der Wohnung wohnen:

……………………………………………

Einkünfte aller im Haushalt lebenden Personen:

Art Höhe | Art

…………………… ………| ……………

…………………… ………| ……………

Ausgaben aller im Haushalt lebenden Personen:

…………………… ………| …………………

…………………… ………| …………………

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Unterschrift Antragsteller

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Ort, Datum