Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar
Ein „lukrativer“ Antrag auf Eigenheimzulage, als Förderung von privaten Wohneigentum, wird von vielen Baufinanzierern als „schlagkräftiges“ Argument benutzt, um die Menschen zur Unterschrift für einen Sparvertrag oder einen Immobilienkauf zu bewegen. Aber davon kann man nur abraten. Die Eigenheimzulage wurde seit 2005 vollständig abgeschafft. Wer jetzt noch daran denkt eine Immobilie zu kaufen oder ein Haus zu bauen, sollte sich eher nach günstigeren „Darlehensmöglichkeiten“ oder „Sparzulagen“ erkundigen. Die Eigenheimzulage, wie sie uns seit den 80er Jahren begleitet hat, gibt es nicht mehr. Wer bereits vorher einen Antrag auf eine Eigenheimzulage gestellt hat, wird sicher nicht fürchten müssen, dass dieses Geld auf einmal ausbleibt. Aber wer neu welches haben möchte, wird wohl auf Granit beißen.
Man kann also nur davor warnen, sich mit der „Aussicht auf eine Eigenheimzulage“ zu einem Immobilienkauf ködern zu lassen. Das Gleiche gilt natürlich auch für eventuelle Darlehen und Sparverträge, die mit diesem „Versprechen“ angeboten werden. Das ist definitiv mal eine Lüge, die lediglich dazu dient, die „Bilanz“ der Möglichkeiten zu verschönern. Wer all zu sorglos auf solche Angebote eingeht, muss damit rechnen, dass es finanziell sehr eng wird oder ggf. sogar den persönlichen Ruin bedeuten kann. Den Verkäufern solcher suspekten „Verträge“ ist das natürlich schnuppe, denn die wollen ja nur Ihre Provision. Was am Ende aus den Kunden wird, ist denen völlig egal.
Die sicherste Form, um zu einem Eigenheim zu kommen, ist immer noch die eigene Sparsamkeit. Hat man möglichst viel eigenes Geld, das man in einen Immobilienkauf bzw. den Hausbau investieren kann, dann kann es auch umso weniger Belastungen in der Folge geben. Das ist in einer Gesellschaft, in der der verordnete Konsum erwartet wird, nicht ganz einfach, aber wer sich dieses Ziel setzt, wird es auf jeden Fall sicherer erreichen, als mit Darlehen und Versprechen die eigentlich utopisch sind.
►Antrag Eigenheimzulage
an das Finanzamt………………
ab dem Jahr………………
Steuernummer………………
Name, Anschrift des/der Antragstellers/in
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Geburtsdatum: ………………………
Name, Anschrift des Ehegatten
……………………………………
Geburtsdatum: ……………………
Bankverbindung
Konto:…………………..
BLZ: ……………………
Institut: ………………….
Kosten für Anschaffung/Herstellung
EFH, Eigentumswohnung
……………………… Euro
Wohnung in einem bestehenden Haus
……………………… Euro
Ausbau/Erweiterung ohne Anschaffungskosten
……………………… Euro
nicht eigen genutzte/s Wohnung/Haus
……………………… Euro
Die Gesamtsumme aller Einkünfte des Jahres, für das erstmals Antrag gestellt wird, wird zusammen mit dem Gesamtbetrag aller Einkünfte des vorigen Jahres voraussichtlich ………………… Euro nicht übersteigen.
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Unterschrift
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Ort, Datum