Aktualisiert am 25. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
Überall dort, wo zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können und immer dann, wenn eine gegenseitige Vertragsbeziehung vorliegt, kann grundsätzlich auch eine Abmahnung eingesetzt werden. Wenn jemand also die Rechte eines Dritten verletzt oder sich vertragswidrig verhält, begeht er eine sogenannte Verletzungshandlung und kann deswegen abgemahnt werden. Dementsprechend vielfältig sind auch die möglichen Abmahngründe.
Die 10 häufigsten Abmahngründe im Zusammenhang mit dem Internet
Das Internet ist heute für viele fast schon zu einer Selbstverständlichkeit geworden und wird verwendet, um sich beispielsweise Informationen zu beschaffen, um mit anderen zu kommunizieren oder um Geschäfte abzuwickeln. Nachdem sich das Internet als wichtige und beliebte Einkaufsplattform etabliert hat und die Konkurrenz zwischen den Onlinehändlern zunehmend wächst, scheint auch mit härteren Bandagen gekämpft zu werden. So ist es keine Seltenheit mehr, wenn Händler Abmahnungen gegen Mitbewerber veranlassen, weil sie befürchten, der Konkurrent könnte sich zu Unrecht Vorteile im Wettbewerb um neue Kunden verschaffen. Aber auch die Industrie beauftragt regelmäßig Rechtsanwälte, um sich vor Verletzungen ihrer Rechte zu schützen. Schließlich können aber auch Privatpersonen von Abmahnungen betroffen sein, wenn sie beispielsweise an Tauschbörsen teilnehmen oder Produktbilder und Produktbeschreibungen des Herstellers bei Privatverkäufen benutzen. Auch wenn sich viele Betroffene keiner Schuld bewusst sind oder die Abmahnung und die darin geforderte Unterlassungserklärung und Geldforderung für übertrieben halten, so sind doch die meisten Abmahnungen, zumindest aus rein rechtlicher Sicht, berechtigt und wirksam. Die Top 10 der häufigsten Abmahngründe im Internet sieht folgendermaßen aus:
1.) Urheberrechtsverletzungen wegen der Verwendung von fremden Produktfotos oder Produktbeschreibungen ohne entsprechende Zustimmung 2.) Urheberrechtsverletzungen wegen dem Up- oder dem Download von Musiktiteln, Videos, Spielen, Software oder Hörbüchern 3.) Markenrechtsverletzungen wegen der Verwendung von Markennamen oder markenrechtlich geschützten Begriffen und Logos 4.) Verstöße gegen die Impressumspflicht wegen fehlendem Impressum oder falschen oder unvollständigen Angaben im Impressum 5.) Verstöße gegen die Preisangabenverordnung, beispielsweise weil der Hinweis auf die Mehrwertsteuer fehlt oder die Versandkosten nicht richtig angegeben sind 6.) Fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Passagen in den AGB7.) Verstöße gegen das Widerrufsrecht, beispielsweise indem die Frist bei Onlinegeschäften nach dem Fernabsatzgesetz nur zwei Wochen statt einen Monat beträgt
8.) Unzulässige Einschränkungen oder Ausschluss der Gewährleistung
9.) Werbung mit einer veralteten UVP oder fehlende Erklärung, dass UVP für Unverbindliche Preisempfehlung steht
10.) Werbung mit Preisvergleichen oder Testberichten, ohne anzugeben, woher diese stammen
Die 10 häufigsten Abmahngründe im Arbeitsrecht
Auch im Arbeitsrecht spielt die Abmahnung eine besondere Rolle, denn sie ist in den meisten Fällen die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer durch eine Abmahnung darauf hin, dass er ein bestimmtes Fehlverhalten rügt und künftig nicht mehr dulden wird. Zudem droht er dem Arbeitnehmer mit konkreten Konsequenzen, falls der Arbeitnehmer sein Verhalten nicht ändert. Durch die Abmahnung signalisiert der Arbeitgeber aber auch, dass er zunächst auf eine Kündigung verzichtet und dem Arbeitnehmer letztlich eine zweite Chance gibt. Notwendige Voraussetzung ist eine Abmahnung allerdings nur bei verhaltensbedingten Kündigungen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist keine Abmahnung erforderlich, denn hier liegt der Kündigungsgrund nicht in einem Verhalten, das der Arbeitnehmer selbst und bewusst beeinflussen kann. Die Top 10 der häufigsten Abmahngründe im Arbeitsrecht sieht so aus:
1.) Wiederholtes zu spät Kommen oder wiederholtes Überziehen der Pausenzeiten2.) Androhen von Krankheit, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer nicht wie gewünscht frei bekommt
3.) Eigenmächtiger Urlaubsantritt
4.) Mobbing
5.) Rauchen am Arbeitsplatz oder auf dem Betriebsgelände trotz Rauchverbot
6.) Alkoholgenuss am Arbeitsplatz oder Erscheinen zur Arbeit in alkoholisiertem Zustand
7.) Unentschuldigtes Fehlen und Fernbleiben vom Berufsschulunterricht bei Azubis
8.) Krankmeldung wird wiederholt zu spät abgegeben
9.) Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften, beispielsweise weil der Arbeitnehmer keinen Schutzhelm oder keine Arbeitshandschuhe tragen möchte
10.) Nachlassende oder mangelhafte Arbeitleistung aus Unlust