Mustertext Abmahnung Azubi

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Eine Abmahnung ist in aller Regel die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen eine Kündigung auch ohne vorhergehende Abmahnung möglich ist, beispielsweise bei einem Diebstahl. Für den Azubi ist die Abmahnung mit einer gelben Karte vergleichbar. Das bedeutet, sein Arbeitgeber weist ihn auf ein Fehlverhalten hin, das er künftig nicht mehr dulden wird, nennt ihm die drohenden Konsequenzen, falls sich das Fehlverhalten wiederholt, gibt dem Azubi aber gleichzeitig auch die Chance, sein Verhalten in Zukunft zu ändern.

►Mustertext für die Abmahnung eines Azubis

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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Briefkopf AusbildungsbetriebOrt, den DatumName und Anschrift des Azubis

Abmahnung

Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),

am (Datum) haben Sie eine Berufsausbildung zum (Berufsbezeichnung mit Fachrichtung) in unserem Betrieb aufgenommen. Leider sehen wir uns heute dazu veranlasst, Ihnen aufgrund folgenden Fehlverhaltens eine Abmahnung auszusprechen:

Sie sind am (Datum), am (Datum) sowie am (Datum) erst um ___ Uhr an Ihrem Arbeitsplatz erschienen, obwohl Ihr Arbeitsbeginn an diesen Tagen bereits um ___ Uhr gewesen wäre.
Des Weiteren haben Sie am (Datum) sowie am (Datum) unentschuldigt in der Berufsschule gefehlt.

Damit haben Sie gegen die aus dem Ausbildungsvertrag resultierende Pflicht verstoßen, eine pünktliche Aufnahme der Tätigkeit sicherzustellen. Zudem sind Sie dazu verpflichtet, am Berufsschulunterricht teilzunehmen. Wir können ein solches Fehlverhalten nicht ohne Beanstandung hinnehmen.

Wir fordern Sie daher ausdrücklich und eindringlich auf, den Pflichten aus Ihrem Ausbildungsvertrag in Zukunft ordnungsgemäß nachzukommen. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Inhalt und der Fortbestand des Ausbildungsverhältnisses durch ein solches Fehlverhalten gefährdet ist. Sollten wir erneut feststellen müssen, dass Sie Ihre Pflichten in gleicher oder in ähnlicher Form verletzen, behalten wir uns die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses vor.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Empfangsbestätigung

Ich habe dieses Schreiben am (Datum) erhalten und zur Kenntnis genommen.

(Unterschrift Azubi)

Form und Inhalte der Abmahnung an einen Azubi

Im Hinblick auf die Form der Abmahnung gibt es grundsätzlich keine verbindlichen Vorschriften. Da die Abmahnung aber Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung sein kann und diese rechtlich absichert, ist aus Gründen der Beweissicherung eine schriftliche Abmahnung sinnvoller. Diese wird dann in Kopie in die Personalakte des Azubis aufgenommen.

Eine Abmahnung muss insbesondere drei Bausteine enthalten:

1.) Die präzise und objektive Beschreibung des Fehlverhaltens, das die Abmahnung begründet. Wichtig ist, dass der Sachverhalt so konkret und detailliert beschrieben ist, dass der Azubi eindeutig erkennen kann, was ihm vorgeworfen wird. Aus diesem Grund sollte die Schilderung das Fehlverhalten selbst beschreiben und Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit und möglichen Zeugen oder Beweismitteln enthalten.

2.) Die Aufforderung, sich künftig vertragsgemäß zu verhalten. Aus der Abmahnung muss hervorgehen, dass das beanstandete Fehlverhalten künftig nicht mehr geduldet werden wird. Gleichzeitig muss der Azubi darauf hingewiesen werden, was in Zukunft von ihm erwartet wird.

3.) Die Angabe von drohenden Konsequenzen im Wiederholungsfall. Eine wirksame Abmahnung setzt voraus, dass die Kündigung als Folge eines erneuten Fehlverhaltens in gleicher oder in ähnlicher Form droht. Wird die Kündigung nicht ausdrücklich benannt, sondern werden lediglich arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht, handelt es sich nicht um eine Abmahnung, sondern lediglich um eine Ermahnung. Diese rechtfertigt eine verhaltensbedingte Kündigung im Wiederholungsfall jedoch nicht.

Mustertext Abmahnung AzubiDie Abmahnung als Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung

Während eine betriebsbedingte und eine personenbedingte Kündigung keine vorhergehende Abmahnung erfordern, ist eine verhaltensbedingte Kündigung, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, nur möglich, wenn zuvor eine Abmahnung ausgesprochen wurde. Dies erklärt sich damit, dass der Azubi sein Verhalten selbst steuern kann und durch die Abmahnung die Chance erhalten soll, aus seinen Fehlern zu lernen und sein Verhalten zu ändern. Wann eine Abmahnung ausgesprochen werden muss, ist nicht verbindlich geregelt. Allerdings sollte die Abmahnung möglichst zeitnah erfolgen. Ebenfalls nicht vorgeschrieben ist, wie viele Abmahnungen vor einer Kündigung notwendig sind. Es ist keineswegs so, dass eine Kündigung erst nach drei Abmahnungen erfolgen kann. Entscheidend ist vielmehr, wie schwerwiegend der Verstoß ist, so dass im Einzelfall durchaus auch eine einzige Abmahnung ausreichen kann, um eine Kündigung rechtlich abzusichern.