Mustervertrag Privatdarlehen

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Ein Mustervertrag für ein Privatdarlehen kann so ähnlich aussehen wie der Mustervertrag für den Geldverleih. Insgesamt empfiehlt es sich vor allem bei Privatdarlehen zwischen Bekannten und Freunden, auch über den Mustervertrag für ein Privatdarlehen das Wort „Privatdarlehen“ zu schreiben. Der Grund dafür ist immer noch, dass der Darlehensgeber gegenüber den Behörden nachweisen muss, dass er den Geldverleih nicht gewerblich betreibt. Natürlich kann ein Privatdarlehen auch von einem gewerblichen Geldgeber kommen. Allerdings wird diese Form der Darlehen als Privatkredit oder Privatdarlehen bezeichnet, weil es eben für private Zwecke verwendet wird. Ob es dann aus privater oder gewerblicher Hand kommt, ist egal.

Mustervertrag PrivatdarlehenAuch wenn Verwandte, Freunde und Bekannte noch so gut mit einem stehen, kann man jedem nur empfehlen auch innerhalb der Familie einen „Darlehensvertrag“ aufzusetzen, wenn man privat Geld verleiht. Mit den Konditionen kann man den Verwandten und Freunden ja sehr entgegenkommen. Weil aber bei Geld die Freundschaft nun einmal oft aufhört, sollte man auf keinen Fall darauf verzichten, schriftlich festzuhalten, dass dieses Geld verliehen wurde und mit welchen Bedingungen. Nur so kann man im Notfall nachweisen, dass man Anspruch auf die Rückzahlung dieses Geldes hat oder ggf. das Recht hat sich die „Sicherheiten“ zu holen. Daran mag man bei einem privaten Darlehen zwar nicht gerne denken, aber leider geht es ganz ohne nicht, wenn man irgendwann sein Geld auch zurückhaben möchte. Bei einer Schenkung, die ja eine Alternative ist, muss man allerdings aufpassen.

Denn hier kann es passieren, dass der Beschenkte auch noch Steuern auf das erhaltene Geld zahlen muss und das ist ja bei einer „Darlehensaufnahme“ ja nicht wirklich Sinn und Zweck der Sache. Insgesamt muss aber jeder selbst entscheiden, ob er ein privates Darlehen an andere vergibt und welche Vertragskonditionen dafür verlangt werden sollten, solange sie sich im Rahmen der Gesetze bewegen.