Abmahnung Arbeitsrecht wegen Diebstahl

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Im Arbeitsrecht kommt der Abmahnung eine besondere Bedeutung zu. Ihre Funktion besteht nämlich darin, den Abgemahnten auf ein Fehlverhalten hinzuweisen und ihn vor drohenden Konsequenzen zu warnen. Gleichzeitig gibt die Abmahnung dem Arbeitnehmer aber die Möglichkeit, sein Verhalten in Zukunft zu ändern, um auf diese Weise weitere arbeitsrechtliche Folgen, die bis zur Kündigung führen können, zu verhindern. Daneben hat die Abmahnung aber noch eine zweite Funktion. So ist sie in den meisten Fällen die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Das bedeutet, sie bereitet eine verhaltensbedingte Kündigung vor und sichert diese rechtlich ab, wenn der Arbeitnehmer ein weiteres Mal in der gleichen oder in einer vergleichbaren Form wie in der Abmahnung gerügt gegen seine Vertragspflichten verstößt.Eine Abmahnung wegen Diebstahl ist nicht zwingend erforderlich

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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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1.) Anders als bei einer personen- oder einer betriebsbedingten Kündigung setzt eine verhaltensbedingte Kündigung in den meisten Fällen mindestens eine vorausgegangene Abmahnung voraus. Dies liegt daran, dass der Arbeitnehmer durch die Abmahnung die Chance erhalten soll, sein Verhalten bewusst so zu ändern, dass er seinen arbeitsvertraglichen Pflichten in Zukunft gerecht wird. Falsch ist in diesem Zusammenhang übrigens, dass der Arbeitgeber erst nach der dritten Abmahnung kündigen darf. Je nach dem, wie schwerwiegend der Pflichtverstoß im jeweiligen Einzelfall ist, kann auch schon eine einzige Abmahnung für eine Kündigung ausreichen. Zudem gibt es Fälle, in denen der Arbeitgeber auf eine Abmahnung verzichten und sofort eine Kündigung aussprechen kann.

2.) Dies ist prinzipiell immer dann der Fall, wenn die Abmahnung keinen Erfolg verspricht, der Pflichtverstoß das Vertrauensverhältnis massiv und nachhaltig erschüttert hat oder es für den Arbeitgeber weder möglich noch zumutbar ist, das Vertragsverhältnis nach dem Pflichtverstoß fortzusetzen. Zu den typischen Fällen, die eine sofortige Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung rechtfertigen können, gehören die Unterschlagung und der Diebstahl. Da ein solches Verhalten das Vertrauensverhältnis nachhaltig erschüttert und der Arbeitnehmer davon ausgehen muss, dass sein Arbeitgeber eine solche Verletzungshandlung nicht dulden wird, kann hier auf eine Abmahnung verzichtet werden.

3.) Eine Ausnahme besteht lediglich bei sogenannten Bagatelldelikten, die letztlich keinen nennenswerten Schaden verursachen. Allerdings entscheidet auch hier der Arbeitgeber, wie er den Pflichtverstoß bewertet und ob er eine Abmahnung aussprechen möchte oder ob nicht. Der Arbeitnehmer hingegen sollte eine solche Abmahnung als ernsten Warnschuss und als letzte Chance verstehen, um dem Arbeitgeber zu zeigen, dass er an einem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses inklusive vertragsgerechtem Verhalten interessiert ist.

 

►Mustervorlage für eine Abmahnung im Arbeitsrecht wegen Diebstahl

Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),

wir sehen uns gezwungen, Sie aus folgendem Grund abzumahnen:Am (Datum) haben Sie zusammen mit Frau (Name) und Herr (Name) die Abendschicht übernommen. Nach Ladenschuss haben Sie die nicht verkauften Speisen verpackt und zum eigenen Verzehr mit nach Hause genommen. Diesen Vorgang haben Sie in unserem Gespräch am (Datum) eingeräumt und damit begründet, dass die Lebensmittel ohnehin weggeworfen werden würden.Nachdem Sie nun schon seit ___ Jahren für uns tätig sind, wissen Sie, dass die Lebensmittel abgeschrieben und an ___ weitergegeben werden. Zudem ist Ihnen bekannt, dass das Personal die Lebensmittel zu einem sehr geringen, eher symbolisch gemeinten Betrag erwerben kann. Insofern entspricht Ihr Verhalten einem Diebstahl und verstößt damit gravierend gegen die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen.

Da wir die langjährige Zusammenarbeit nur ungern wegen eines solchen Vorfalls beenden möchten, fordern wir Sie eindringlich dazu auf, sich in Zukunft vertragsgemäß zu verhalten. Sollte sich ein solcher Vorfall jedoch in einer vergleichbaren Form wiederholen, müssen Sie mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen.

Diese Abmahnung wird in Kopie zu Ihrer Personalakte genommen.

Mit freundlichem Gruß,

(Unterschrift)

Hiermit bestätige ich, dass ich diese Abmahnung am (Datum) erhalten und zur Kenntnis genommen habe.

(Ort, Datum, Unterschrift des Arbeitnehmers)