Abmahnung

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Abmahnungen gibt es in unterschiedlichen Formen und Bereichen. Ihnen allen gemeinsam ist aber, dass sie ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Handlung rügen. Das bedeutet, sie dokumentieren eine Verletzungshandlung, weisen darauf hin, dass diese nicht geduldet wird und drohen Konsequenzen an, falls sich das beanstandete Fehlverhalten in gleicher oder in ähnlicher Form wiederholen sollte.

►Musterbeispiel für eine Abmahnung

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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Briefkopf Absender
Ort, den Datum

Name und Adressdaten Empfänger

Abmahnung

Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),

zu meinem Bedauern sehe ich mich gezwungen, Sie hiermit anzumahnen.

Am (Datum) haben Sie (genaue Beschreibung des Sachverhalts mit Ort, Uhrzeit und sofern möglich Angabe von Zeugen oder Beweismitteln).

Dadurch haben Sie eine Verletzungshandlung begangen, die gegen die vertraglich vereinbarten Pflichten / gegen geltende Vorschriften verstößt. Dies kann und werde ich nicht dulden.

Ich fordere Sie daher auf, sich mit sofortiger Wirkung und in Zukunft an Ihre Vertragspflichten / geltende Vorschriften zu halten. Sollte ich eine derartige oder eine vergleichbare Verletzungshandlung erneut feststellen müssen, werde ich mich veranlasst sehen, die Kündigung auszusprechen / weitere juristische Schritte gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift.

Die unterschiedlichen Formen einer Abmahnung

Abmahnungen kann es grundsätzlich im Zusammenhang mit allen gegenseitigen Vertragsverhältnissen und in allen Bereichen zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche geben. Eine besonders große Rolle spielen Abmahnungen jedoch im Arbeits- und im Wettbewerbsrecht.

Arbeitsrecht:

durch eine Abmahnung weist der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten und damit einen Verstoß gegen seine arbeitvertraglichen Pflichten hin. Gleichzeitig fordert er ihn dazu auf, ein solches Fehlverhalten künftig zu unterlassen und benennt die Konsequenzen, mit denen der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall rechnen muss. Damit die Abmahnung wirksam ist, müssen in der Abmahnung sowohl die Verletzungshandlung als auch die drohenden Folgen konkret benannt sein. Zu allgemein formulierte Abmahnungen sind prinzipiell unwirksam. In den meisten Fällen ist eine Abmahnung dabei eine notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.

Wettbewerbsrecht:

Abmahnungdurch eine Abmahnung wird der Abgemahnte auf ein wettbewerbswidriges Verhalten hingewiesen und gleichzeitig dazu aufgefordert, ein solches Verhalten künftig zu unterlassen. In diesem Zuge wird er dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die eine empfindliche Vertragsstrafe vorsieht, falls es zu einem Wiederholungsfall kommen sollte. Die wesentliche Funktion einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung besteht darin, eine außergerichtliche Einigung auf direktem Wege zu erzielen. Gleichzeitig schafft die Abmahnung die Grundlage für eine einstweilige Verfügung und ein Gerichtsverfahren, wenn der Abgemahnte die Unterlassungserklärung nicht abgibt und nicht auf das Vergleichsangebot eingeht.
Die Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung

 

Damit eine Abmahnung wirksam ist, muss sie einige grundlegende Kriterien erfüllen. Diese können je nach Bereich zwar etwas unterschiedlich ausfallen, grundsätzlich gilt jedoch folgendes:

1.) In der Abmahnung muss die gerügte Verletzungshandlung konkret benannt und präzise beschrieben sein. Der Abgemahnte muss also unmissverständlich erkennen können, welches Fehlverhalten ihm vorgeworfen wird. Dies ist nämlich die Voraussetzung dafür, dass er das beanstandete Verhalten künftig unterlassen kann.

2.) Die Abmahnung muss eine rechtliche Würdigung enthalten. Rechtliche Würdigung bedeutet, dass begründet werden muss, weshalb das Fehlverhalten beanstandet wird. Hierzu reicht es aber aus, in kurzen Worten auf den bestehenden Vertrag oder geltendes Recht zu verweisen.

3.) Die Abmahnung muss drohende Folgen angeben. Da eine Abmahnung immer auch eine Warnfunktion haben muss, müssen korrekte Konsequenzen benannt sein, die im Wiederholungsfall eintreten werden. Im Fall einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung muss außerdem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer Frist gefordert werden.

Ob die Abmahnung schriftlich oder mündlich erfolgt, spielt für die Wirksamkeit prinzipiell keine Rolle. Allerdings ist die Beweisführung natürlich deutlich einfacher, wenn eine schriftliche Abmahnung vorliegt.